WEKO-Entscheide durch Gerichte bestätigt

Bern, 04.04.2023 - Die Gerichte bestätigen, dass die WEKO ihre Rolle als Wettbewerbshüterin gut wahrnimmt und die Rechte der Parteien hochhält. Trotzdem drohen politische Vorstösse das Kartellgesetzes zu schwächen. Zudem führten SARS-CoV-2 sowie die Kriegssituation in der Ukraine zu kartellrechtlichen Fragen.

Die WEKO schloss im 2022 ein Verfahren über ein hartes Kartell von sieben Autohändlerinnen im Kanton Tessin ab. Die Autohändlerinnen sprachen von 2006 bis 2018 sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin ab. Sie trafen Abreden über öffentliche Ausschreibungen, einigten sich auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private und teilten sich den Kanton Tessin in Tätigkeitsgebiete auf. Solche schädlichen Verhaltensweisen lassen sich nur mit einem griffigen Kartellgesetz effizient bekämpfen.

Die vielen Urteile der Gerichte zu Beschwerden gegen WEKO-Entscheide zeigen, dass die WEKO problematische Verhaltensweisen umfassend untersucht, die Verfahrensrechte einhält, entlastende und belastende Punkte prüft und die Unschuldsvermutung stets beachtet. Eine Schwächung des kartellrechtlichen Instrumentariums, wie zuweilen aufgrund von Falschinformationen gefordert, würde das effiziente Vorgehen gegen Kartelle beschränken.

In den Krisenzeiten mit SARS-CoV-2 sowie der Kriegssituation in der Ukraine stellten sich für die WEKO kartellrechtliche Fragen zur Winterversorgung mit Gas, zu den Preisen für fossile Brennstoffe und den Covid-Selbsttests. Die WEKO sprach sich für eine gemeinsame Überwindung der Krisensituation im Gasbereich aus, setzte sich jedoch gleichzeitig gegen Missbräuche ein. Die hohen Preise für fossile Brennstoffe führten zu vielen Meldungen aus der Bevölkerung. Die WEKO analysierte die preistreibenden Faktoren und fand keine Hinweise auf Abreden. Zudem klärte die WEKO Hinweise auf Preisabreden über Covid-Selbsttests.


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