Bundesrat erteilt Mandat für internationale Konferenz zum Schutz ziehender Wasservögel

Bern, 16.09.2022 - Schweizer Seen und Flussabschnitte sind für wandernde Wasservögel wichtige Gebiete. Deshalb setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene für deren Schutz ein. Der Bundesrat hat am 16. September 2022 das Mandat zur Teilnahme an der 8. Vertragsparteien-Konferenz des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) erteilt.

Ziehende Wasservögel wie Wildenten, Wildgänse oder Störche rasten auf ihrem Weg in den Süden und wieder zurück an den Gewässern des Alpennordrandes. Aus diesem Grund hat die Schweiz 1999 das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) unterzeichnet.

Die 8. Versammlung der AEWA wurde wegen der Corona-Pandemie verschoben und findet nun vom 26. bis 30. September 2022 in Budapest (Ungarn) statt.

Die Vertragsparteien werden die Umsetzung des Übereinkommens sowie die getroffenen Massnahmen anhand der Länderberichte überprüfen. Die Massnahmen haben zum Ziel, die Bestände von Wasservogelarten zu fördern und den Zustand ihrer Lebensräume zu verbessern. Es werden zudem wichtige Entscheide („Resolutionen“) zur Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens verabschiedet.


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