Klimaschutz: Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative

Bern, 03.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative Stellung genommen. Die Vorlage der nationalrätlichen Umweltkommission übernimmt die wichtigsten Punkte der Initiative, allen voran das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Sie gibt Etappenziele vor, damit dieses erreicht werden kann. Die konkreten Massnahmen sollen in künftigen Revisionen des CO2-Gesetzes geregelt werden. Der Bundesrat begrüsst die Vorlage.

Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur Gletscher-Initiative Stellung genommen. Die Gletscher-Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische CO2-Speicher aufnehmen können (siehe Kasten).

Indirekter Gegenvorschlag übernimmt zentrales Anliegen der Gletscher-Initiative

Der indirekte Gegenvorschlag, das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz», übernimmt mit dem Netto-Null-Ziel für 2050 ein zentrales Anliegen der Gletscher-Initiative. Er nennt jedoch, wie bereits der Gegenentwurf des Bundesrates, kein explizites Verbot fossiler Energieträger und berücksichtigt die spezielle Situation der Berg- und Randregionen. Darüber hinaus sieht der Gegenvorschlag für die Zeit nach 2050 ein Netto-Negativ-Ziel vor. Die Schweiz soll ab dann weniger CO2 ausstossen, als sie der Atmosphäre entnimmt.

Weiter legt die Vorlage nationale Zwischenziele zur Emissionsverminderung bis 2050 fest und setzt Richtwerte für die Emissionsverminderung in den einzelnen Sektoren. Damit schafft sie Investitionssicherheit für die Schweizer Wirtschaft. Unternehmen müssen das Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 auch für ihre indirekten Emissionen erreichen. Der Bund stellt ihnen für die Erarbeitung von Fahrplänen Grundlagen und eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Da die Vorlage vor allem die Ziele festlegt, müssen weitere konkrete Klimaschutzmassnahmen in erster Linie über künftige Revisionen des CO2-Gesetzes definiert werden. Der indirekte Gegenvorschlag legt hierfür die Etappen fest.

Der Bundesrat begrüsst, dass der indirekte Gegenvorschlag zentrale Punkte der Gletscher-Initiative übernimmt. Ausserdem befürwortet der Bundesrat im aktuellen Kontext ein Sonderprogramm zum Heizungsersatz. Damit will die UREK-N den Ausstieg aus den fossilen Energien im Gebäudebereich beschleunigen. Auch der Bundesrat schlägt im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes, deren Vernehmlassung im April 2022 zu Ende gegangen ist, unter anderen Massnahmen ein Impulsprogramm zugunsten des Heizungsersatzes vor. Nicht unterstützt wird vom Bundesrat die im indirekten Gegenvorschlag vorgesehene Technologieförderung. Das Förderprogramm führt während sechs Jahren zu Mehrbelastungen von 200 Millionen Franken pro Jahr. Dazu fehlt der Spielraum im Bundeshaushalt.

In seiner langfristigen Klimastrategie hat der Bundesrat aufgezeigt, dass das Netto-Null-Ziel bis 2050 technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Insofern geht er davon aus, dass alle im indirekten Gegenvorschlag festgehaltenen Ziele, Zwischenziele und Richtwerte eingehalten werden können. Die Revision des CO2-Gesetzes fügt sich in den indirekten Gegenvorschlag ein, indem sie die Massnahmen für die erste Periode von 2025–2030 regelt. Die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes wird der Bundesrat noch diesen Herbst verabschieden.

Die Gletscher-Initiative und der direkte Gegenentwurf des Bundesrates

Die am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische CO2-Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe (z.B. Öl, Gas, Benzin oder Diesel) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt. Weil die Initiative dem Bundesrat punktuell zu weit geht, hatte er dieser am 11. August 2021 einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe gegenübergestellt. Parallel dazu hat die UREK-N auf Basis einer eigenen parlamentarischen Initiative vom Oktober 2021 einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet. Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 zu diesem Stellung genommen.


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