Schweiz soll dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten

Bern, 30.03.2022 - Der Bundesrat will dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten. Dieses regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten und die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen. Damit will der Bundesrat Rechtssicherheit schaffen und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. An seiner Sitzung vom 30. März 2022 hat er die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss eröffnet.

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen. Das Übereinkommen gilt heute in der EU, in Mexiko, Singapur, Montenegro und im Vereinigten Königreich. Nun soll auch die Schweiz beitreten. An seiner Sitzung vom 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss eröffnet. Diese dauert bis zum 7. Juli 2022.

Ein Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen macht grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten berechenbar und ist damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grossem Interesse. Darüber hinaus ist das Übereinkommen für Staaten interessant, die sich wie die Schweiz international als Gerichtsstandort positionieren. Aktuell wird in verschiedenen Kantonen die Errichtung von spezialisierten Gerichten für internationale Handelsstreitigkeiten diskutiert. Damit diese Gerichte im internationalen Kontext erfolgreich sind, müssen deren Urteile im Ausland anerkannt werden und vollstreckbar sein. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen wird dies möglich. Mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen erfüllt der Bundesrat ausserdem die entsprechende Forderung aus dem Parlament (Motion 21.3455).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87784.html