Verstärkte Zusammenarbeit und fairer Wettbewerb im grenzüberschreitenden Strassentransport

Bern, 23.02.2022 - Der Bundesrat will im grenzüberschreitenden Strassentransport den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den EU-Staaten stärken. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 ein Bündel von Gesetzesanpassungen in die Vernehmlassung geschickt. Für Unternehmen, die Lieferwagen grenzüberschreitend für den gewerblichen Güterverkehr einsetzen, soll neu eine Lizenzpflicht gelten. Zudem sind Massnahmen zur besseren Kontrolle von Briefkastenfirmen und zur Gewährung von Amtshilfe für Abklärungen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen vorgesehen.

Mit der Verabschiedung des ersten «Mobilitätspakets» hat die EU neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden Strassengüter- und Personentransport beschlossen. Damit will sie den Strassentransport im Güter- und Personenverkehr fairer und umweltgerechter machen. Der Bundesrat unterstützt diese Ziele. Er hat darum entschieden, das Schweizer Recht an jenes der EU anzugleichen, wie dies im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgesehen ist, und eine entsprechende Gesetzesanpassung in die Vernehmlassung zu schicken.

Im grenzüberschreitenden Strassentransport sollen neu auch Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen für den gewerbsmässigen Güterverkehr bewilligungspflichtig werden. Bisher brauchten Unternehmen erst eine Bewilligung (Lizenz), wenn sie im Güterverkehr Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzten. Damit werden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure beim Zugang zum Beruf gleich lange Spiesse geschaffen. Es fallen nur Unternehmen neu unter diese Regelung, die nicht bereits heute Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im nationalen oder internationalen gewerblichen Transport einsetzen. Nichtgewerbsmässige Werkzeug- und Materialtransporte von Handwerkern sind davon weiterhin ausgenommen.

Anpassungen gibt es auch, um zu verhindern, dass ausländische Transportunternehmen in einem Land Scheinfirmen («Briefkastenfirmen») eröffnen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen oder von tieferen Sozialstandards für das Fahrpersonal zu profitieren. Zur Gewährleistung des Informationsflusses zwischen den Kontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz braucht es zudem eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen.

Der Bundesrat schlägt des Weiteren eine Anpassung des schweizerischen Entsendegesetzes vor. Die neue Regelung soll eine Grundlage für den Informationsaustausch und die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweizer Behörden schaffen. Amtshilfe soll gewährt werden, wenn die Behörden eines EU-Staates ein in der Schweiz domiziliertes Unternehmen auf Einhaltung der minimalen Arbeitsbedingungen in diesem EU-Staat kontrollieren möchten und Amtshilfe aus der Schweiz benötigen. Im Rahmen der Entsendung eines Arbeitnehmers aus der Schweiz in einen EU-Staat müssen die minimalen Arbeitsbedingungen des Gastlandes eingehalten werden.

Die Vernehmlassung für diese Gesetzesanpassungen dauert bis am 31. Mai 2022.


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