Bundesrat verabschiedet Postulatsbericht zur Corporate Governance

Bern, 26.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 den Bericht «Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes» in Erfüllung des Postulates 18.4274 von Alt-Ständerat Fabio Abate verabschiedet. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass sich das 2006 eingeführte Steuerungsmodell mit vereinheitlichten Corporate-Governance-Grundsätzen sowie die Eignerstrategie für verselbstständigte Einheiten des Bundes bewährt haben. Bei drei Leitsätzen hat der Bundesrat Anpassungsbedarf festgestellt und entsprechende Massnahmen beschlossen.

Der Bund steuert die verselbstständigten Einheiten (Schweizerische Post, ETH, FINMA, RUAG, Swisscom, Skyguide etc.) über die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung der strategischen Ziele sowie die diesbezügliche Berichterstattung. Aufgrund verschiedener Vorkommnisse (u.a. Postauto-Affäre) liess der Bundesrat bis Mitte 2019 die Steuerung der bundesnahen Unternehmen extern überprüfen. Die Analyse kam insgesamt zu einem positiven Resultat. Der Bundesrat hatte verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Empfehlungen der Experten umzusetzen.

Ergänzend hat der Bundesrat im Rahmen dieses Postulatsberichtes die Eignerstrategie umfassend unter die Lupe genommen. Es wurden alle verselbstständigten Einheiten untersucht, die mit strategischen Zielen gesteuert werden. Im Zentrum stand dabei die Frage nach den Kriterien für die Eignerstrategie des Bundesrates und die Erfahrungen bei deren Umsetzung. Zudem wurde Bilanz über die Arbeiten der vergangenen Jahre im Bereich Corporate Governance des Bundes gezogen.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die 2006 eingeführten und weiterentwickelten Corporate-Governance-Grundsätze zu einer Vereinheitlichung der Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes geführt haben. Aus Sicht des Bundesrates haben sich die Eignerstrategien bewährt. Der Bundesrat verfügt damit über ein effektives Mittel zur Beaufsichtigung und Steuerung dieser Organisationen. Die Corporate-Governance-Leitsätze bieten dabei genügend Flexibilität, um den Unterschieden der Einheiten (z.B. Markt- oder Monopolcharakter, Sicherheitsaufgaben) Rechnung zu tragen. Bei drei Corporate-Governance-Leitsätzen hat der Bundesrat aufgrund zwischenzeitlicher Erkenntnisse aus der Praxis Anpassungen beschlossen:

  • Der Leitsatz 4 zur Wahl der Geschäftsleitungsmitglieder bei Anstalten wird an die bestehende Praxis angepasst. Eine Direktorin oder ein Direktor einer Einheit kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Bundesrates eingestellt oder entlassen werden.

  • Veränderungen im wirtschaftlichen oder politischen Umfeld können Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung einer verselbstständigten Einheit haben. Gleichzeitig entwickeln sich die Grundsätze der guten Corporate Governance national und international weiter. Umso wichtiger ist es, dass solche Entwicklungen sowie potentielle Auswirkungen auf den Bund und die betroffenen Einheiten aufmerksam verfolgt und soweit möglich antizipiert werden. Der Bundesrat ergänzt deshalb den Leitsatz 17 dahingehend, dass die Eignerstrategie jeder verselbstständigten Einheit alle acht Jahre systematisch überprüft wird. Insbesondere soll geklärt werden, ob weiterhin ein öffentliches Interesse an der Aufgabenerfüllung durch die verselbstständigte Einheit besteht und ob die Eignerstrategie noch zeitgemäss ist.

  • Der Leitsatz 26 zur Finanzierung einer Anstalt wird so ergänzt, dass die Gebührenverordnungen für Einheiten mit Dienstleistungen mit Monopolcharakter neu durch den Bundesrat genehmigt werden müssen. Bei Anstalten mit Aufgaben der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht erlässt der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen zu den Gebühren und allfälligen Aufsichtsabgaben selbst.

Daneben wurden bereits folgende Massnahmen eingeleitet, um bestehende Lücken in den Eignerstrategien zu schliessen: Für den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) werden Rechtsgrundlagen auf Gesetzesstufe erarbeitet (Organisationserlass) und beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) sollen die Rechtsgrundlagen an die Corporate-Governance-Leitsätze angepasst werden.


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