Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja

Bern, 07.12.2020 - Bundesrat Guy Parmelin präsentierte am 7. Dezember 2020 im Rahmen einer Medienkonferenz die Ja-Argumente des Bundesrates für das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien. Die Schweizer Stimmbevölkerung wird am 7. März 2021 über dessen Genehmigung entscheiden, da gegen das Abkommen das Referendum ergriffen wurde. Das Abkommen gewährt Schweizer Unternehmen den diskriminierungsfreien Zugang zum zukunftsträchtigen indonesischen Wachstumsmarkt. Gleichzeitig enthält es umfassende Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte und koppelt die beschränkten Konzessionen für Palmöl an strenge Nachhaltigkeitsauflagen.

Viele Arbeitsplätze in der Schweiz hängen direkt oder indirekt vom Absatz unserer Produkte und Dienstleistungen im Ausland ab. Sowohl unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch unsere Grossunternehmen müssen im Ausland konkurrenzfähig sein. Sie sind deshalb auf Exporte und den verlässlichen Zugang zu wichtigen ausländischen Märkten angewiesen. Indonesien ist bevölkerungsmässig das viertgrösste Land der Welt mit einer wachsenden Mittelschicht. Das Abkommen baut die Zölle auf 98 Prozent der Schweizer Warenexporte ab und beugt einer Diskriminierung unserer Unternehmen auf diesem wichtigen Markt vor. Mit Bestimmungen zum Güter- und Dienstleistungshandel, den Investitionen und dem Geistigen Eigentum stärkt das Abkommen die Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen.

Gegen das von Bundesrat und Parlament 2019 genehmigte Abkommen wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee befürchtet, dass sich die im Abkommen gewährten Zollsenkungen für Palmölimporte aus Indonesien negativ auf die heimische Ölsaatenproduktion auswirken werden. Es äussert zudem Bedenken in Bezug auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Palmölproduktion in den Herkunftsländern. Das Abkommen trägt diesen Bedenken aber vollumfänglich Rechnung.

Keine Gefahr für die Schweizer Landwirtschaft

Dank sorgfältig abgestimmten und begrenzten Konzessionen erwachsen der Schweizer Landwirtschaft keine Nachteile aus dem Abkommen. Für Palmöl senkt das Abkommen die Zölle lediglich um rund 20 bis 40 Prozent und dies nur im Rahmen beschränkter Mengen. Damit ist sichergestellt, dass die Gesamtimporte von Palmöl in die Schweiz nicht zunehmen und dass die Schweizer Produktion von Raps- und Sonnenblumenöl nicht gefährdet werden. Zusätzlich ergeben sich neue Exportmöglichkeiten für Schweizer Produkte wie Schokolade, Käse und andere Milchprodukte.

Nur nachhaltig produziertes Palmöl profitiert vom Abkommen

Das Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien zum Schutz der Umwelt und der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der Wälder und einer nachhaltigen Palmölproduktion. Nur Palmöl, das nachweislich nachhaltig produziert wurde, kann von den Zollsenkungen unter dem Abkommen profitieren. Die Umsetzung dieses Aspektes wird in einer Verordnung separat geregelt. Diese wird zeitgleich mit dem Abkommen mit Indonesien in Kraft treten und sicherstellen, dass die strengen Bedingungen im Abkommen eingehalten werden.

Ein ausgewogenes Abkommen

Das Abkommen ist ausgewogen und berücksichtigt die Interessen beider Seiten. Es verbessert die Rahmenbedingungen für die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen, trägt zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung bei und gefährdet die Schweizer Landwirtschaft nicht. Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wird die Schweiz Indonesien dabei unterstützen, dass breite Bevölkerungsschichten vom Abkommen profitieren können. Eine Ablehnung des Abkommens wäre eine verpasste Chance für die Schweizer Exportwirtschaft. Der Schweiz entginge damit auch die Gelegenheit, einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der globalen Bemühungen in Richtung einer nachhaltigeren Palmölproduktion zu leisten.


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