RailCom – Neuer Name und neue Zuständigkeiten

Bern, 30.06.2020 - Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE heisst ab 1. Juli 2020 Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom. Mit Inkrafttreten der Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur OBI» erhält die RailCom nebst dem neuen Namen auch neue Zuständigkeiten. Die RailCom erweitert damit ihre Aufsichtstätigkeit für den diskriminierungsfreien Zugang zum Schweizer Schienennetz.

Diskriminierungsfreier Zugang zum Bahnnetz – Stärkung der Regulierungsbehörde

Mit der 1999 erfolgten Bahnreform 1 sind Bahnunternehmen in der Schweiz verpflichtet worden, die Sparten Infrastruktur und Verkehr rechnerisch und zum Teil organisatorisch getrennt zu führen. Damit wurde eine wichtige Grundlage für die Einführung des freien Netzzugangs geschaffen. Betreiberinnen von Bahninfrastrukturen müssen seither allen Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Schienennetz gewähren. Die RailCom entscheidet über Klagen und leitet von Amtes wegen Untersuchungen ein, wenn der Verdacht besteht, dass der Netzzugang verhindert oder nicht diskriminierungsfrei gewährt wird. Seit Mitte 2016 müssen die Betreiber der vom Bund subventionierten Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und Anschlussgleise ebenfalls den diskriminierungsfreien Zugang gewähren und unterstehen der Aufsicht der RailCom.

Neue Zuständigkeiten der RailCom

Mit Inkrafttreten der Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur OBI» per 1. Juli 2020 wird der Aufgabenbereich der RailCom erneut erweitert. Die RailCom erhält neue Zuständigkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Systemführerschaften: Bei einer Systemführerschaft überträgt das Bundesamt für Verkehr die Wahrnehmung einer übergeordneten Aufgabe mit einem Auftrag an eine sogenannte Systemführerin. Dieser Vertrag wird veröffentlicht. Die Systemführerin wird beauftragt, die Systemaufgabe (wie z.B. die Entwicklung eines technischen Systems) für mehrere betroffene Unternehmen zu übernehmen. Sie hat sicherzustellen, dass sie diese Aufgabe diskriminierungsfrei ausübt. Verletzt eine Systemführerin bei der Wahrnehmung oder Ausübung der Systemaufgabe das Diskriminierungsverbot, so können sich die betroffenen Unternehmen mit Klage an die RailCom wenden. Ab 1. Juli 2020 entscheidet die RailCom über solche Streitigkeiten zwischen den betroffenen Unternehmen und der Systemführerin und kann im Rahmen der Marktüberwachung eigenständig von Amtes wegen Untersuchungen durchführen.
  • Mitwirkungsrechte: Infrastrukturbetreiberinnen müssen ab 1. Januar 2021 bei der kurz- und mittelfristigen Planung von Investitionen auf ihrem Netz den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Anschliessern ein Mitwirkungsrecht einräumen. Das bedeutet, dass die Infrastrukturbetreiberinnen verpflichtet werden, ihre Investitionspläne periodisch zu veröffentlichen und die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Anschliesser anzuhören. Die Infrastrukturbetreiberinnen müssen Unternehmen, die ihr Mitwirkungsrecht ausüben wollen, die notwendigen Auskünfte über die Projekte in ihren Investitionsplänen erteilen. Eisenbahnunternehmen oder Anschliesser können mit einer Klage vor der RailCom beanstanden, wenn ihre Informations- und Mitwirkungsrecht verletzt werden. Die RailCom ist für die Durchsetzung des diskriminierungsfreien Mitwirkungsprozesses zuständig und kann im Rahmen der Marktüberwachung eigenständig von Amtes wegen Untersuchungen einleiten.
  • Zugang zur letzten Meile im Gütertransport auf der Schiene: Bereits heute gilt das Gebot der Diskriminierungsfreiheit beim Zugang zu Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und Anschlussgleisen, die vom Bund mitfinanziert wurden. Per 1. Juli 2020 wird dieses Gebot auf die Nahzustellung, d.h. auf die Bedienung der letzten Meile, ausgedehnt. Unternehmen, welche Züge, Wagen oder Wagengruppen zwischen der Eisenbahninfrastruktur und Anschlussgleisen respektive Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs zustellen, müssen diese Dienstleistung diskriminierungsfrei erbringen. Die RailCom überwacht die diskriminierungsfreie Nahzustellung und entscheidet über entsprechende Klagen.

 Aus SKE wird RailCom 

Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE trägt ab 1. Juli 2020 den Namen «Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom». Die unabhängige Behördenkommission ist seit dem 1. Januar 2000 tätig und hat ihren Sitz in Bern. Ihre Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Administrativ ist die RailCom dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zugeordnet, wie auch die Regulierungsbehörden ElCom, ComCom und PostCom.


Adresse für Rückfragen

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE
Christoffelgasse 5
3003 Bern

Patrizia Danioth Halter, Präsidentin SKE
Tel. +41 58 463 13 00
info@ske.admin.ch


Herausgeber

Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom
https://www.railcom.admin.ch/de/willkommen-bei-der-railcom/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79598.html