Publikation des Berichts Die Situation der Fahrenden in der Schweiz

Bern, 18.10.2006 - Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2006 von den Vernehmlassungsergebnissen zum Vorentwurf des Berichts Kenntnis genommen und die definitive Fassung des Berichts: Die Situation der Fahrenden in der Schweiz verabschiedet.

Der Bericht, bestehend aus zwei Teilen, gibt einen umfassenden Überblick über die faktische und rechtliche Situation der Fahrenden in der Schweiz. Teilbericht I befasst sich mit den Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) «über Eingeborene und in Stämmen lebende Völker» (Ü169) in der Schweiz. Er analysiert die Verpflichtungen, welche die Schweiz mit einer Ratifizierung des Ü 169 gegenüber den Fahrenden übernehmen würde.

Teilbericht II trägt den Titel «Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende in der Schweiz». Zusammen mit Teilbericht I bildet er die Antwort auf ein vom Nationalrat am 3. Oktober 2003 angenommenes Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats mit dem Titel «Beseitigung der Diskriminierungen von Fahrenden in der Schweiz» (03.3426).

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Berichts «Die Situation des Fahrenden in der Schweiz» dauerte vom 27. Juni bis 1. November 2005. Der Vorentwurf ist in der Vernehmlassung insgesamt auf grosse Zustimmung gestossen. Aus den Stellungnahmen der Kantone geht namentlich hervor, dass die Situation und der Handlungsbedarf auf der Stufe der Kantone und Gemeinden angemessen dargelegt wurden.

Zum heutigen Zeitpunkt erfüllt das positive Schweizer Recht die Anforderungen des IAO-Abkommens Nr. 169 nicht. Die Vernehmlassung hat aber auch gezeigt, dass bereits heute Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Fahrenden in der Schweiz ergriffen werden könnten. Aus diesen Gründen und weil sich eine Mehrheit der Kantone (15) gegen eine Ratifizierung des Ü 169 ausgesprochen hat, geht der Bundesrat davon aus, dass ein solcher Schritt zum heutigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt wäre. Der in der Vernehmlassung gut aufgenommene Vorschlag, freiwerdende Militärareale als Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende zu verwenden, wird auch vom Bundesrat unterstützt, doch kann der Bund dafür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen.


Adresse für Rückfragen

zu Teilbericht I
Christian Sieber, Internationale Arbeitsfragen, Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
Tel. +41 31 322 29 15; E-Mail: christian.sieber@seco.admin.ch

zu Teilbericht II
Paul Fink, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur (BAK)
Tel. +41 31 322 92 98; E-Mail: paul.fink@bak.admin.ch



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