STAF tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Bern, 14.06.2019 - Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.

Am 19. Mai 2019 befürwortete die Stimmbevölkerung die STAF in einer Referendumsabstimmung. Einen Tag, nachdem der Bundesrat das Abstimmungsergebnis offiziell zur Kenntnis nehmen wird (Erwahrungsbeschluss), werden gewisse Übergangsbestimmungen automatisch in Kraft treten. Mit der vorliegenden Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der STAF setzt der Bundesrat die übrigen Bestimmungen per Anfang 2020 in Kraft.

Die STAF löst bestehende Steuerregimes ab, die nicht mehr mit internationalen Standards im Einklang stehen. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt, werden international kompatible steuerliche Massnahmen eingeführt. Die Kantone erhalten zusätzlichen finanzpolitischen Spielraum. Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst und die AHV erhält eine Zusatzfinanzierung.

Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 1. Januar 2020 nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung.


Adresse für Rückfragen

Joel Weibel, Spezialist Kommunikation, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75417.html