UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter besucht erstmals die Schweiz

Bern, 22.01.2019 - Eine sechsköpfige Delegation des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture SPT) wird vom 27. Januar bis 7. Februar erstmals die Schweiz besuchen. Die Delegation wird verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs besichtigen und nach dem Besuch einen Bericht mit Empfehlungen verfassen.

Gestützt auf das von der Schweiz im Jahr 2009 ratifizierte Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention der UNO hat der SPT das Recht, alle Einrichtungen des Freiheitsentzugs zu besuchen. Er kann sich an diesen Orten frei bewegen und mit allen Personen, denen aus strafrechtlichen, strafprozessualen, zivil- und verwaltungsrechtlichen Gründen die Freiheit entzogen worden ist, ohne Zeugen Gespräche führen. Nach seinem Besuch wird er einen Bericht mit Empfehlungen verfassen. Der SPT versteht sich nicht als Ankläger, sondern will im Dialog mit den Behörden des besuchten Staates die Haftbedingungen verbessern, wo dies nötig ist.

Das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention der UNO will durch regelmässige Besuche des SPT und nationaler Kommissionen den Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in den Einrichtungen des Freiheitsentzugs stärken. In der Schweiz nimmt diese Aufgabe die im Jahr 2010 geschaffene unabhängige Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wahr. Das Fakultativprotokoll sieht vor, dass sich der SPT und die nationalen Kommissionen absprechen und zusammenarbeiten, um ihre Aktivitäten zu koordinieren und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Kontrollmechanismus ergänzt

Das Fakultativprotokoll ergänzt den Kontrollmechanismus der Antifolterkonvention der UNO. Diese Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle notwendigen Massnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu ergreifen. Die Vertragsstaaten müssen dem UN-Ausschuss zur Verhütung von Folter (Committee Against Torture CAT) regelmässig über die ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten. Anschliessend stellt ihnen das CAT seine Schlussbemerkungen und Empfehlungen zu. Das CAT entscheidet zudem über Beschwerden wegen Verletzung der Konvention.


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