Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes

Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) verabschiedet. Mit der Revision modernisiert der Bundesrat das Bevölkerungsschutzsystem und richtet es gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken aus. Beim Zivilschutz liegt der Schwerpunkt auf einer Flexibilisierung der Dienstpflicht. Im Ergebnis soll damit die Leistungs- und Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes verbessert werden.

Um den aktuellen und künftigen Schutzbedürfnissen der Schweizer Bevölkerung und der veränderten Risikosituation Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat bereits vor einiger Zeit einen Anpassungsbedarf im Schweizer Bevölkerungs- und Zivilschutz erkannt. Mit einer Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) setzt er zudem die im Bericht zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ vom 6. Juli 2016 vorgeschlagenen Massnahmen um. Die Grundlagen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes werden beibehalten, insbesondere die Struktur des Verbundsystems Bevölkerungsschutz mit den Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, technische Betriebe, Gesundheitswesen und Zivilschutz) sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. In einzelnen Bereichen müssen die Zuständigkeiten und Kompetenzen jedoch präzisiert oder neu geregelt werden.

Bevölkerungsschutz: Stärkung von Führung, Koordination und Einsatzfähigkeit

Im Bereich des Bevölkerungsschutzes zielt die Revisionsvorlage insbesondere darauf, die Führung, die Koordination und die Einsatzfähigkeit zu stärken. Die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen in der Vorsorge und bei der Ereignisbewältigung soll optimiert werden.

Weitere Änderungen haben zum Ziel, die Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme zu erneuern und gesetzlich zu verankern. Ausserdem sollen der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Schutz- und Abwehrmassnahmen gegen Cyber- und ABC-Risiken verbessert werden. In diesen Bereichen soll die Koordinationsfunktion des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) gestärkt werden. Schliesslich soll die Ausbildung im Bevölkerungsschutz durch eine einheitliche Doktrin und eine verbesserte Koordination von Ausbildungen und Übungen optimiert werden.

Zivilschutz: Verkürzung und Flexibilisierung der Dienstpflicht

Der zweite Teil der Gesetzesrevision betrifft den Zivilschutz. Hier sieht der Bundesrat eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer vor, wobei eine Angleichung an die Armee erfolgen soll. So soll es für spezialisierte Aufgaben neu auch im Zivilschutz möglich werden, die Dienstpflicht als Durchdiener am Stück zu erfüllen. Zudem sollen bei der Wehrpflichtersatzabgabe den Schutzdienstpflichtigen künftig sämtliche geleisteten Diensttage angerechnet werden. Damit wird eine Motion von Nationalrat Walter Müller (SG) erfüllt. Um Unterbestände in einzelnen Kantonen besser auszugleichen, soll die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht werden.

Im Weiteren sollen die Führungskompetenzen des Kaders gestärkt werden. Verschiedene Formationen des Zivilschutzes sollen schneller in den Einsatz gelangen können. Zudem werden Fragen der Schutzanlageninfrastruktur und des Materials geklärt. Schliesslich soll eine rechtliche Basis für eine allfällige Wiedereinführung eines Sanitätsdienstes im Zivilschutz geschaffen werden.

Unterstützung durch Kantone und Parteien

In der Vernehmlassung haben die meisten Stellen die Stossrichtung der Totalrevision begrüsst. Dies betrifft insbesondere die Schliessung der Lücken bei den Alarmierungs- und Kommunikationssystemen und beim ABC-Schutz. Eine Mehrheit der Kantone ist auch für die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes im Zivilschutz. Ebenfalls grundsätzlich begrüsst werden die Anpassungen des Dienstleistungssystems im Zivilschutz.

Eine Mehrheit der Kantone und auch weitere Stellen haben sich für eine Aufteilung der Vorlage in zwei Gesetze ausgesprochen, nämlich in ein Bevölkerungsschutzgesetz und ein Zivilschutzgesetz. Der Bundesrat hält jedoch an seinem Vorschlag fest. Bestehende Abhängigkeiten, beispielsweise bei den Schutzbauten oder den Alarmierungs- und Telekommunikationssystemen, können im Rahmen eines gemeinsamen Gesetzes für beide Bereiche besser dargestellt werden. Mit einer gemeinsamen Gesetzesvorlage können zudem der Bevölkerungsschutz als Verbundsystem und die Einbettung des Zivilschutzes als Partnerorganisation besser verankert werden.


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