Steuerungsausschuss E-Government Schweiz fördert die Grundstücksuche für Behörden mit AHV-Nummer

Bern, 30.10.2018 - An seiner Sitzung vom 30. Oktober 2018 hat der von Bundesrat Ueli Maurer geleitete Steuerungsausschuss E-Government Schweiz den Schwerpunktplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Neu unterstützt er darin das Projekt «Landesweite Grundstücksuche». Weiter hat der Steuerungsausschuss die nächsten Schritte zur Erneuerung der E Government-Strategie 2020–2023 beschlossen.

Für die Umsetzung ihrer gemeinsamen E-Government-Strategie verfolgen Bund, Kantone und Gemeinden einen Schwerpunktplan. Der Steuerungsausschuss prüft diesen jährlich. An seiner Sitzung vom 30. Oktober hat er den letzten Schwerpunktplan der laufenden Strategieperiode (2016–2019) verabschiedet. Neu aufgenommen hat er ein Projekt des Bundesamts für Justiz betreffend Verwendung der AHV-Nummer bei der landesweiten Grundstücksuche. Im Grundbuch wird künftig bei natürlichen Personen nicht nur der Name, sondern auch die AHV-Nummer als Personenidentifikator aufgeführt werden. Dies wird für Behörden die landesweite Suche nach Besitzerinnen und Besitzern von Grundstücken erleichtern. Das entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis der zuständigen Behörden, insbesondere in den Bereichen Erbrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Das Parlament hat die Anpassung des Zivilgesetzbuches (Art. 949b und 949c ZGB), die dem Projekt zugrunde liegt, am 15. Dezember 2017 beschlossen. 

In Bezug auf die laufende Strategieerneuerung hat der Steuerungsausschuss seine Geschäftsstelle beauftragt, bis im Frühjahr 2019 den ersten Entwurf des neuen Umsetzungsplans mit Massnahmen in den strategischen Handlungsfeldern «Interaktion und Partizipation», «Basisdienste und Infrastruktur», «Organisation und rechtliche Grundlagen» und «Vertrauen und Wissen» zu erarbeiten. Dessen Verabschiedung sieht er nach Inkrafttreten der neuen Strategie Anfang 2020 vor. Bis im Sommer 2019 sollen die Entwürfe der E-Government-Strategie und der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung 2020–2023 für die Konsultation von Bund, Kantonen und Gemeinden vorliegen.


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