Lex Koller: Bundesrat will Lücken schliessen und Vollzug verbessern

Bern, 10.03.2017 - Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) an die heutigen Gegebenheiten anpassen. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 10. März 2017 die Vernehmlassung eröffnet. Namentlich will er Lücken schliessen, den Vollzug verbessern sowie den administrativen Aufwand der Behörden verringern. Im Sinne einer Rückbesinnung auf den Gesetzeszweck stellt der Bundesrat zudem strengere Regeln für den Kauf von Gewerbe-Immobilien und eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von Wohnimmobiliengesellschaften zur Diskussion. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Juni 2017.

32 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) will der Bundesrat das Gesetz modernisieren. So soll der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bewilligungspflichtig werden. Die Bewilligung soll dabei stets mit der Pflicht verknüpft werden, die Wohnung wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird. Anteile an Wohnbaugenossenschaften sollen diese Personen dagegen ohne Bewilligungspflicht erwerben können, sofern dies für die Miete einer solchen Wohnung notwendig ist.

Zudem will der Bundesrat strittige Praxisfragen klären, beispielsweise bei der Umnutzung von Gewerbe-Immobilien (sogenannte Betriebsstättegrundstücke) oder wenn nachträglich klar wird, dass die Erwerbsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Ferner will der Bundesrat die Verfahren durch Abschaffung doppelter kantonaler Beschwerdeinstanzen verkürzen und den administrativen Behördenaufwand verringern.

Bundesrat stellt weitere Änderungen zur Diskussion

Der Bundesrat schlägt darüber hinaus keine weiteren Massnahmen oder Varianten vor. Er nutzt die Gelegenheit der Vernehmlassung jedoch dafür, Rückmeldungen zu einer allfälligen Revision betreffend Kauf von Gewerbe-Immobilien sowie für die Umnutzung solcher Grundstücke zu Wohnzwecken einzuholen. Dies soll eine Auseinandersetzung zur Frage ermöglichen, ob solche Gewerbe-Immobilien wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen. Der Bundesrat würde den Kantonen diesfalls die Möglichkeit einräumen, die genannte Regel in gewissen Fällen zu lockern. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Erwerb für den Kanton oder die Standortgemeinde aus touristischen Gründen von erheblicher Bedeutung ist. Zum anderen stellt der Bundesrat zur Diskussion, ob auch der Kauf von Wohnimmobiliengesellschaften durch Personen aus dem Ausland strengeren Regeln zu unterstellen ist.


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