Zwischenstaatliche Aggression ahnden: Die Schweiz ratifiziert Änderungen des Römer Statuts

Bern, 10.09.2015 - Das völkerrechtliche Verbot zwischenstaatlicher Kriege soll besser durchgesetzt und die Begehung von Kriegsverbrechen weiter eingedämmt werden. Die Schweiz hat heute entsprechende Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert.

Anlässlich einer Überprüfungskonferenz im Juni 2010 wurde das Römer Statut, der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichthofs, um zwei wesentliche Elemente ergänzt.

Erstens wurde die Definition des Verbrechens der Aggression aufgenommen. Dieses erlaubt es, hochrangige Personen zur Verantwortung zu ziehen, die eine Angriffshandlung in die Wege leiten, welche das Gewaltverbot der UNO-Charta offenkundig verletzt.

Zweitens wurde der bestehende Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt. Neu ist die Verwendung von Gift und vergifteten Waffen, von Gas und ähnlichen Stoffen und Vorrichtungen sowie von sogenannten „Dumdumgeschossen“ auch in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt strafbar.

Die Ahndung dieser Verbrechen leistet einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt - verfassungsmässige Kernziele der schweizerischen Aussenpolitik. Entsprechend hat sich die Schweiz für deren Aufnahme in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs eingesetzt.

Die Bundesversammlung hat die Änderungen am 20. März 2015 genehmigt und die Referendumsfrist verstrich ungenutzt. Durch die Ratifikation treten die Änderungen für die Schweiz in einem Jahr in Kraft. Damit der Strafgerichtshof ein Verbrechen der Aggression verfolgen kann, müssen die Vertragsstaaten des Statuts ausserdem einen zusätzlichen Beschluss fassen. Mit der Ratifizierung sind keine Anpassungen des schweizerischen Strafrechts verbunden.

Der Internationale Strafgerichthof ist eine ständige Institution mit Sitz in Den Haag (Niederlande) und hat die Aufgabe, schwerste Verbrechen zu ahnden. Der Strafgerichtshof wurde durch das Römer Statut errichtet, dem mit der Schweiz bisher 123 Staaten beigetreten sind. Die Schweiz hat sich seit jeher stark für den Strafgerichtshof engagiert.


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