Änderung der Moorlandschaftsverordnung: Revision des Objekts «Wetzikon/Hinwil»
Bern, 28.01.2015 - Der Bundesrat hat am 28. Januar 2015 auf Antrag des Kantons Zürich die Abgrenzung der Moorlandschaft Nr. 106 «Wetzikon/Hinwil» angepasst. Er trägt damit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 12. Juni 2012 (BGE 138 II 281) Rechnung. Gemäss diesem steht die geplante Linienführung der Zürcher Oberlandautobahn im Widerspruch zum verfassungsmässigen Moorlandschaftsschutz. Mit der vorliegenden Revision werden insbesondere die moorgeprägten Teile des Oberhöflerriets und des Chliriets wieder in den Perimeter aufgenommen. Diese wurden seinerzeit mit Rücksicht auf die damals geplante Linienführung der Oberlandautobahn aus dem Gebiet der Moorlandschaft ausgeschlossen. Die Änderung tritt am 1. März 2015 in Kraft.
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