Verwandte von syrischen Staatsangehörigen in der Schweiz können leichter einreisen

Bern, 04.09.2013 - Angesichts der dramatischen Lage in Syrien hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Visaerleichterungen für syrische Staatsangehörige mit Bezug zur Schweiz beschlossen. Verwandte von hier lebenden Syrern und Syrerinnen sollen rascher und einfacher ein Einreisevisum erhalten. Die Neuerung tritt sofort in Kraft.

Bereits im Juli letzten Jahres waren aufgrund der Syrienkrise gewisse Erleichterungen im Visaverfahren für bestimmte Personengruppen aus Syrien in Kraft getreten. Eine im Frühling 2013 durchgeführte Evaluation ergab jedoch, dass von diesen Erleichterungen nur sehr wenige Menschen Gebrauch machen konnten.  Deshalb hat nun die Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, angeordnet, diese Erleichterungen auf einen grösseren Kreis von Personen aus der Krisenregion Syrien auszudehnen.

Erleichterungen für erweiterten Kreis von Familienmitgliedern
Die Visaerleichterungen sind bestimmt für Menschen, die aus der Krisenregion Syrien stammen und deren Verwandte bereits in der Schweiz leben (mit B- oder C-Ausweis oder eingebürgert). Die Familienzusammenführung ist nicht mehr nur für Kernfamilien möglich (Ehegatten und Kinder bis 18 Jahren), sondern erstreckt sich auf weitere Verwandte in auf- und absteigender Linie; also Grosseltern, Eltern, Kinder über 18 Jahre sowie Enkelkinder. Ebenso gelten die Erleichterungen für Geschwister von hier lebenden Syrerinnen und Syrern und deren Kernfamilien.

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat nun im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und den kantonalen Migrationsbehörden eine entsprechende Weisung erlassen, in der die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums weniger streng geregelt werden. So genügt es, dass das Verwandtschaftsverhältnis glaubhaft und nachvollziehbar belegt wird, wenn wegen der Situation in Syrien keine aussagekräftigen Zivilstandsurkunden beigebracht werden können. Auch wird nicht mehr geprüft, ob die Antragsteller die finanziellen Voraussetzungen nach Ausländergesetz erfüllen.

Personen, deren Verwandte bereits in der Schweiz leben und die im Ausland ein Asylgesuch an die Schweiz gestellt haben (als dies noch möglich war), werden darüber informiert, dass sie einen Visumsantrag stellen können.

Das Schengen-Übereinkommen und die nationalen Vorschriften stehen solchen Visaerleichterungen nicht entgegen: Die einzelnen Schengenstaaten haben das Recht, namentlich aus humanitären Gründen von den ordentlichen Einreise-Voraussetzungen abzuweichen und Einreisen in das jeweilige Staatsgebiet zu erlauben.

Schweiz leistet weiterhin Hilfe vor Ort
Die Schweiz trägt weiterhin zur Linderung der humanitären Not vor Ort bei. Über die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit hat die Schweiz seit Ausbruch der Krise insgesamt 30 Millionen Schweizer Franken bereitgestellt, um die betroffene Bevölkerung mit humanitären Hilfsleistungen zu unterstützen, weitere 20 Millionen sind bereits in Aussicht gestellt worden.


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Céline Kohlprath, Office fédéral des migrations, Tel. +41 31 325 00 59


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