Neuauflage der Schreibweisungen

Bern, 10.07.2013 - Die «Weisungen der Bundeskanzlei zur Schreibung und zu Formulierungen in den deutschsprachigen amtlichen Texten des Bundes» sind soeben in einer zweiten, überarbeiteten Auflage erschienen. Die Schreibweisungen geben Antwort auf die wichtigsten und häufigsten Fragen, die sich beim Verfassen von amtlichen Texten des Bundes stellen. Sie erleichtern damit all jenen das Arbeiten, die beispielsweise einen Bericht des Bundesrates, eine Verordnung oder einen offiziellen Brief verfassen. Die Neuauflage ist ab sofort verfügbar – als Broschüre und als PDF-Dokument im Internet.

In den Schreibweisungen werden so unterschiedliche Dinge geregelt wie die Schreibung von Behördenbezeichnungen, Orts- und Ländernamen, Zahlen, Gedanken- und Bindestrich, Klammern und Abkürzungen. Die Schreibweisungen enthalten zudem praktische Tipps, beispielsweise wie zur vereinfachten Schreibung von Sonderzeichen Shortcuts eingerichtet oder wie der Tastatur sogenannte typografische Anführungszeichen entlockt werden. Die gut 140-seitige Broschüre besteht aus sieben Kapiteln und einem ausführlichen Sachregister.

Die Schreibweisungen können für jede Art von deutschen Texten herangezogen werden, für deutschsprachige amtliche Texte des Bundes sind sie jedoch verbindlich. Was im Vergleich zur ersten Auflage neu ist, kann auf der Website der Bundeskanzlei nachgelesen werden unter www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Deutschsprachige Dokumente > Schreibweisungen. Dort finden sich auch die nötigen Angaben für die Bestellung der gedruckten Version, und dort können die Schreibweisungen als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Regeln zur Schreibung von Texten in den anderen Landessprachen finden sich auf der Website der Bundeskanzlei unter Dokumentation > Sprachen.


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