Bundesrat verabschiedet Bericht über Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers

Bern, 23.05.2012 - Der Bundesrat hat den Bericht «Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers» in Erfüllung des Postulats von Nationalrätin Heim vom 28. Mai 2009 gutgeheissen. Dieser informiert über die Situation der Sans-Papiers hinsichtlich der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, dass alle Sans-Papiers versichert sind.

Sans-Papiers sind gemäss KVG der sozialen Krankenversicherung unterstellt, da sie in der Schweiz Wohnsitz haben. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Heim die Situation der Sans-Papiers hinsichtlich der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in den einzelnen Kantonen untersucht.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass nur eine kleine Anzahl von Sans-Papiers gemäss KVG versichert ist. Dies hat einerseits mit dem Widerstand der Sans-Papiers gegenüber den Behörden und mit deren finanzieller Lage zu tun, andererseits aber auch mit der Haltung der Versicherer und den Möglichkeiten der Kantone zu überprüfen, ob die Sans-Papier ihrer Versicherungspflicht nachkommen. Was den Zugang zur Gesundheitsversorgung betrifft, so zeigt sich zudem, dass Sans-Papiers einen geringen und kantonal sehr unterschiedlichen Leistungszugang haben.

Sans-Papiers, die nicht versichert sind, können hohe soziale Kosten verursachen. Diese Kosten müssen zunächst primär die Leistungserbringer und letztlich oft die öffentliche Hand in Form unbezahlter Rechnungen tragen. Weil Arztbesuche aufgeschoben werden, bis sie unvermeidlich sind, benötigen Sans-Papiers häufig kostspieligere Behandlungen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung des Grades der Versicherungsdeckung von Sans-Papiers wünschenswert ist. Eine grundlegende Revision des KVG erachtet er jedoch nicht als notwendig, weil der gesetzliche Rahmen mit der allgemeinen Versicherungspflicht klar ist.


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