Unnötige Röntgenaufnahmen vermeiden: Neuer Röntgenpass

Bern, 10.09.1998 - Auf einem Röntgenpass können Patientinnen und Patienten künftig alle zu medizinischen Zwecken vorgenommenen Röntgenbehandlungen vermerken lassen. Der von der Schweizerischen Patienten-Organisation (SPO) lancierte Pass soll dazu beitragen, unnötige Röntgenaufnahmen zu vermeiden und ist eine Dienstleistung für Arzt- und Zahnarztpraxen, Röntgeninstitute und Spitäler sowie für Patientinnen und Patienten.

Auf dem neuen Röntgenpass können Patientinnen und Patienten künftig Röntgenaufnahmen zu medizinischen und zahnmedizinischen Zwecken, Durchleuchtungen, Computertomographien sowie Therapien, bei denen Röntgenstrahlen eingesetzt werden, eintragen lassen. Beim Arzt- oder Zahnarztbesuch zeigt der Röntgenpass, ob und wo bereits eine Röntgenuntersuchung vorgenommen worden ist. Der Pass trägt so dazu bei, unnütze Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und die Strahlenbelastung zu senken. Eine Tabelle mit den verschiedenen Strahlendosen, die bei Röntgenuntersuchungen aufgenommen werden, hilft, den Überblick über die Strahlenbelastung zu behalten. Zudem können Allergien und Kontrastmittelreaktionen vermerkt werden.

Der Einsatz des Röntgenpasses ist freiwillig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jedoch sowohl Patientinnen und Patienten als auch medizinischen Fachpersonen, den Röntgenpass zu benutzen.

Erstellt wurde der Pass von der SPO mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das BAG erfüllt dadurch den in verschiedenen Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung von 1994 festgeschriebenen Auftrag, Patientinnen und Patienten vor unnötiger Strahlenexposition zu schützen. Der Pass wurde zusammen mit Radiologen entwickelt und wird empfohlen von der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH), vom Kollegium für Hausarztmedizin (KHM) und von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO).

Der Röntgenpass ist schriftlich zu bestellen in deutscher, französischer und italienischer Sprache bei: Schweizerische Patienten-Organisation (SPO), Postfach 6139, 2500 Biel 6. Er kostet inklusive Etui und Porto acht Franken.


Adresse für Rückfragen

Margrit Bossart, Präsidentin SPO, Telefon 031 372 09 57; Fax 031 371 49 12.
Dr. Werner Zeller, Leiter Abteilung Strahlenschutz, BAG, Telefon 031 322 96 03.


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
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