Neue Kurznummern für die Auskunftsdienste über Telefonanschlüsse

Biel-Bienne, 04.01.2001 - Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) will den Wettbewerb im Bereich der Auskunftsdienste über die Teilnehmerverzeichnisse (heutige 111 und 115x) fördern. Im Januar 2001 wird es den künftigen Anbietern solcher Dienste erstmals neue vierstellige Kurznummern zuteilen.

Die neuen Nummern weisen das Format 18XY auf (wobei die beiden Ziffern XY den Dienstanbieter kennzeichnen). Über diese Nummern können in Konkurrenz zu den bestehenden Diensten mit den Nummern 111 (Inlandsverzeichnis) und 115x (internationales Verzeichnis) Auskunftsdienste angeboten werden. Damit haben die Benutzer die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern von Auskunftsdiensten, was die Preise nach unten drücken dürfte.

Im Rahmen einer im Juni/Juli 2000 durchgeführten Konsultation der betroffenen Kreise wurde festgestellt, dass im Bereich der Auskunftsdienste über Rufnummern Bedarf an echtem Wettbewerb besteht. Die Zuteilung neuer Kurznummern für die Bereitstellung solcher Dienste ist eine wichtige Massnahme für die Öffnung dieses Marktes. Heute benutzen sämtliche Fernmeldedienstanbieter dieselbe Nummer (111 bzw. 115x), um ihren Teilnehmern Auskunftsdienste anzubieten. Anbieter von reinen Informationsdiensten, die einen Zugang zu Teilnehmerverzeichnissen, aber keinen öffentlichen Telefondienst bereitstellen, können die Auskunftsnummer 111 nicht verwenden. Um diese Diskriminierung aufzuheben und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, will das BAKOM die Nummer 111 langfristig durch neue vierstellige Auskunftsnummern ersetzen. Eine entsprechende Verordnungsanpassung wird vom Amt vorbereitet. Die Gesuche um Zuteilung einer Kurznummer für die Bereitstellung von Auskunftsdiensten sind per Post an das BAKOM einzureichen. Die Gesuchsformulare sowie die Zuteilungsbedingungen können unter der Rubrik Nummerierung und Adressierung abgerufen oder direkt beim Sekretariat der Sektion Nummerierung und Adressierung des BAKOM (Tel. 032 327 55 27) angefordert werden.

Für die erstmalige Zuteilung von Kurznummern am 30. Januar 2001 werden alle Gesuche berücksichtigt, die bis zum 19. Januar 2001, 24.00 Uhr (wobei das Datum des Poststempels massgebend ist), beim BAKOM eingegangen sind. Sollten sich mehrere Gesuchsteller um dieselbe Nummer bewerben, so wird diese unter den Interessenten ausgelost.

Nach dem 19. Januar 2001 eingereichte Gesuche werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt.


Adresse für Rückfragen

François Maurer, Bundesamt für Kommunikation, BAKOM Tel. 032 327 55 76


Herausgeber

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-3441.html