Herausgabe der Duvalier-Gelder an Haiti angeordnet; Rechtmässige Herkunft der Vermögenswerte konnte nicht bewiesen werden

Bern, 12.02.2009 - Die in der Schweiz gesperrten Duvalier-Gelder in Höhe von rund 7 Millionen Franken, deren rechtmässige Herkunft von den Konteninhabern nicht bewiesen werden konnte, werden an Haiti herausgegeben. Die Vermögenswerte sollen für Entwicklungsprojekte zugunsten der haitianischen Bevölkerung verwendet werden. Dieser Entscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) kann innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht angefochten werden.

Die haitianischen Behörden werfen dem ehemaligen Staatspräsidenten Jean-Claude Duvalier vor, von seinem Amtsantritt im Jahr 1971 bis zu seiner Flucht im Jahr 1986 mit Hilfe von Personen aus seiner Entourage die Staatskasse geplündert und die veruntreuten Gelder in Höhe von mehreren hundert Millionen USD im Ausland angelegt zu haben. Der Duvalier-Clan ist dabei wie eine kriminelle Organisation im Sinne von Art. 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches vorgegangen, hält das BJ in seinem Entscheid fest. Damit ist nicht nur die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit erfüllt, um in diesem Fall Rechtshilfe gewähren zu können. Darüber hinaus sind gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Fall Abacha die Einziehungsbestimmungen des StGB anwendbar, was eine Umkehr der Beweislast zur Folge hat. Da die Konteninhaber in ihren Stellungnahmen keinerlei Hinweise oder Klärungen auf die rechtmässige Herkunft der in der Schweiz gesperrten Vermögenswerte in Höhe von rund 7 Millionen Franken vorlegen konnten, ordnete das BJ deren Herausgabe an Haiti an.

Für humanitäre oder soziale Projekte bestimmt

Die an Haiti herausgegebenen Vermögenswerte sollen unter Einbezug von Nichtregierungsorganisationen mit einschlägigen Erfahrungen für humanitäre oder soziale Projekte zugunsten der haitianischen Bevölkerung verwendet werden, legt das BJ in seinem Entscheid fest. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bereits Kontakte mit interessierten Organisationen geknüpft und wird über die Schweizer Vertretung in Port-au-Prince die Umsetzung der Projekte und die transparente Verwendung der Mittel vor Ort verfolgen.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

Vorerst bleiben die Duvalier-Gelder in der Schweiz, da der Entscheid des BJ noch nicht rechtskräftig ist. Er kann von den betroffenen Personen innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht angefochten werden.


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