Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik – neues Realisierungsprogramm 2000-2003

Bern, 02.10.2000 - Mit dem heute verabschiedeten Realisierungsprogramm 2000-2003 unternimmt der Bundesrat einen weiteren Schritt zur Umsetzung seiner Zielvorstellungen für eine kohärentere Raumordnungspolitik des Bundes und für eine nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Schweiz. Das Programm, das dem Parlament einmal pro Legislatur zur Kenntnis gebracht wird, umfasst die Massnahmen, die im Hinblick auf den Vollzug der Raumordnung für die vier nächsten Jahre wesentlich sind. Es legt auch die Verantwortlichkeiten und die zeitlichen Abläufe fest.

1989 hatte der Bundesrat eine erste Reihe von Massnahmen beschlossen, um Vollzugslücken in der Raumplanung zu schliessen. Mit den "Grundzügen der Raumordnung Schweiz" schaffte dann der Bund 1996 eine materielle und strategische Grundlage für die Verbesserung der Koordination seiner raumbedeutsamen Tätigkeiten. Damit eng verbunden, verabschiedete er ein zweites Realisierungsprogramm (1996-1999), das der Umsetzung und Konkretisierung der abgesteckten Aktionsfelder der zukünftigen Raumordnungspolitik des Bundes dienen sollte.

Das nun erarbeitete dritte Realisierungsprogramm 2000-2003 zieht Bilanz über die Verwirklichung dieser Massnahmen: Es baut auf dem letzten bestehenden Programm auf und setzt aufgrund der veränderten Ausgangslage neue Prioritäten. Mit dem festgelegten Rahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und kohärent auf die Raumordnungspolitik ausgerichtet sind, namentlich die "Grundzüge der Raumordnung Schweiz".

Zur Verwirklichung dieser Ziele legt das vorliegende Programm die Grundsätze fest, nach welchen sich die Bundesstellen bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu orientieren haben und definiert insgesamt 31 Massnahmen. Neben der Fertigstellung der laufenden Arbeiten an Konzepten und Sachplänen (Infrastruktur der Luftfahrt, Übertragungsleitungen, Militär usw.) sieht das Programm nun mehr auch die Erarbeitung von Sachplänen in den Bereichen Schiene und Strasse vor. Besondere Bedeutung wird zudem Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Agglomerationsgebiete und des ländlichen Raumes sowie den internationalen Beziehungen beigemessen.

Die Liste der vorgesehenen Massnahmen kann via Internet unter www.raumentwicklung.admin.ch eingesehen werden. Die gedruckte Fassung des Realisierungsprogrammes im Format A5 wird ab ca. Mitte November 2000 in Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen und kann schriftlich beim BBL/EDMZ, 3003 Bern (Bestell-Nr. 412.724 d,f oder i) bestellt werden.



Herausgeber

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

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