Rückzug der Vorbehalte zu den Artikeln 57 und 58 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen

Bern, 21.06.2005 - Die Schweiz hat am 17. Juni 2005 die beiden Vorbehalte zurückgezogen, welche sie bei der Ratifikation des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte angebracht hatte.

Anlässlich der Ratifikation der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen hat die Schweiz Vorbehalte zu den Art. 57 und 58 des ersten Zusatzprotokolls (ZP I) angebracht. Diese beiden Bestimmungen beschreiben die bei Kriegshandlungen zu treffenden Vorsichtsmassnahmen. Sie beinhalten insbesondere die Überprüfung des militärischen Charakters der Objekte und der Zulässigkeit eines Angriffes sowie die Wahl der Angriffsmittel und -methoden, mittels welchen die Verluste unter der Zivilbevölkerung und Beschädigungen ziviler Objekte vermieden oder auf ein Minimum beschränkt werden sollen.

Die Schweiz hat diese Vorbehalte vor allem angebracht um auf ihre Siedlungsstruktur und Geländeverhältnisse hinzuweisen, welche es nicht immer erlauben, die Bevölkerung aus dicht bevölkerten Gebieten zu evakuieren oder alle militärischen Objekte in genügendem Abstand zu solchen Gebieten anzulegen. Folglich war die Anwendung der durch diese Bestimmungen vorgeschriebenen Vorsichtsmassnahmen für eine Armee, wie jene der Schweiz, welche ihre strikt defensive Aufgabe in einem dicht besiedelten Gebiet erfüllen muss, nicht ohne Probleme.

Der Bundesrat hat aus mehreren Gründen entschieden, die Vorbehalte zurückzuziehen. Einerseits hat die Schweiz in letzter Zeit vorbehaltlos mehrere internationale Abkommen ratifiziert, welche analoge Vorsichtsmassnahmen wie jene der Art. 57 und 58 ZP I enthalten. Ausserdem rechtfertigt der Spielraum, den die Staaten bei der Anwendung dieser Bestimmungen haben, den Rückzug der Vorbehalte durch die Schweiz, welche als Depositarstaat der Genfer Abkommen eine Vorbildrolle bei der Einhaltung der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle spielen sollte. Schliesslich haben mehrere betroffene Bundesinstanzen den Wunsch geäussert, diese aus ihrer Sicht nicht mehr zeitgemässen Vorbehalte zurückzuziehen. Ausserdem hat die Bundesversammlung alle Parlamente dieser Welt aufgerufen, die beiden Zusatzprotokolle zu ratifizieren und, wenn möglich, ihre Vorbehalte zurückzuziehen.

Der Bundesrat hat deshalb am 11. März 2005 entschieden, die beiden Vorbehalte zurückzuziehen. Der Rückzug ist auf den 17. Juni erfolgt und wurde den Vertragsstaaten der Genfer Abkommen schriftlich notifiziert. Dieser Rückzug hat keine praktischen Auswirkungen zur Folge, da er zu keinen neuen Verpflichtungen für die Schweiz führt.


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