Zollpräferenzen auf Zuckereinfuhren - Zollfreiheit für Spezialitätengetreide aus den Anden

Bern, 07.12.2007 - Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2007 beschlossen, per 1. Januar 2008 die Zollpräferenz für Einfuhren von Weisszucker aus Entwicklungsländern wieder in Kraft zu setzen. Diese Zollpräferenz war vorübergehend ausgesetzt. Ausserdem gewährt die Schweiz neu Zollfreiheit für die Spezialitätengetreide Quinoa, Amarant und Kañiwa aus der Andenregion. Die Schweiz gewährt den Entwicklungsländern im Rahmen des allgemeinen Präferenzensystems (APS) Zollpräferenzen.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Zollpräferenz für Weisszucker aus Entwicklungsländern von 22 Franken im Rahmen eines Zollkontingentes von 10'000 Tonnen per 1. Januar 2008 wieder zu gewähren. Ausserhalb dieses Kontingents gilt neu eine Zollpräferenz von 7 Fr. Durch die mengenmässige Beschränkung sowie die geringere Zollpräferenz ausserhalb des Kontingents können negative Auswirkungen auf den inländischen Zuckerpreis vermieden und gleichzeitig Einfuhren aus Entwicklungsländern begünstigt werden.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 4. Juli 2007 den Präferenzzoll auf Weisszucker vom
1. September 2007 bis zum 31. Dezember 2007 ausgesetzt. Die vermehrte Produktion von Bio-Treibstoffen und die Reform der Zuckermarktordnung in der EU hatten im ersten Halbjahr 2007 zu unstabilen Zuckerpreisen in der Schweiz geführt. Diese gefährden die so genannte Doppel-Null-Lösung, die für Zucker in verarbeiteten Produkten den gleichen Preis in der Schweiz und in der EU vorsieht.

Die Doppel-Null-Lösung ist ein wesentlicher Bestandteil des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Dieses ist für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie von grosser Bedeutung. 80 Prozent des in der Schweiz produzierten oder in die Schweiz importierten Zuckers werden für Verarbeitungserzeugnisse benötigt.

Neben der erneuten Inkraftsetzung der Zollpräferenz für Weisszucker aus Entwicklungsländern hat der Bundesrat die zollfreie Einfuhr von Quinoa, Amarant und Kañiwa beschlossen. Hierbei handelt es sich um Spezialitätengetreide aus der Andenregion, dessen internationaler Handel zur ländlichen Entwicklung in Lateinamerika beitragen soll.


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