Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen deutsche Anflugbeschränkungen beim Flughafen Zürich eingereicht

Bern, 16.02.2004 - Die Schweiz hat am Freitag Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die deutschen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich eingereicht. Die Klage richtet sich gegen den Entscheid der Europäischen Kommission vom vergangenen Dezember, in welchem die von Deutschland verfügten Massnahmen als rechtmässig bezeichnet wurden.

Nachdem im März letzten Jahres die Eidgenössischen Räte den Luftverkehrs-Staatsvertrag mit Deutschland abgelehnt hatten, erliess das deutsche Verkehrsministerium umgehend einschränkende Bestimmungen für die Benutzung des deutschen Luftraums. Danach dürfen von Montag bis Freitag zwischen 21 und 7 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 9 Uhr keine Anflüge auf Zürich mehr über Süddeutschland erfolgen. Deshalb müssen heute die Anflüge während diesen Sperrzeiten über Schweizer Gebiet, das heisst von Osten und Süden her, durchgeführt werden.

Gegen diese Massnahmen hatte die Schweizerische Eidgenossenschaft am 10. Juni 2003 bei der Europäischen Kommission Beschwerde geführt. Die Kommission wies diesen Rekurs jedoch mit Entscheid vom 5. Dezember 2003 ab. Der Bundesrat hatte sich bereits damals entschieden, die Rechtsmittel auszuschöpfen und den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter zu ziehen. Diese Klage wurde jetzt eingereicht.

Die Schweiz will mit dieser Klage erreichen, dass der Europäische Gerichtshof den Entscheid der EU Kommission vom Dezember 2003 für nichtig erklärt. Zur Begründung macht sie geltend, dass die von Deutschland angeordneten Massnamen gegen das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstossen, weil sie diskriminierend wirken und zudem unverhältnismässig sind. Die Schweiz rügt in ihrer Eingabe an das Gericht, dass die EU Kommission den massgeblichen Sachverhalt nicht richtig gewürdigt und das anwendbare Recht - insbesondere das bilaterale Luftfahrtabkommen - in mehreren Punkten falsch angewendet habe.


Adresse für Rückfragen

André Schrade, stv. Generalsekretär UVEK, Tel: 031/323 96 40 oder
079/370 95 75


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-14007.html