Entlastungspaket für den Bundeshaushalt: Massnahmen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals

Bern, 16.10.2024 - Im Zusammenhang mit der Entlastung des Bundeshaushalts hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Stossrichtung für Massnahmen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals beschlossen. Gegenüber dem Finanzplan 2026–2028 müssen Entlastungen von mindestens 100 Millionen Franken erzielt werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Ergebnisse einer externen Vergleichsstudie zu den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals zur Kenntnis genommen. Gestützt darauf werden die Entlastungsmassnahmen nun konkretisiert.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 beschlossen, dass auch das Bundespersonal einen Beitrag zur finanziellen Entlastung des Haushalts leisten muss. Dieser beläuft sich auf 180 bis 200 Millionen Franken und soll im Zeitraum 2026–2028 realisiert werden. Mindestens 100 Millionen Franken müssen durch Entlastungen bei den Anstellungsbedingungen erbracht werden. Der verbleibende Teil soll durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen erzielt werden.

Die demographische Entwicklung und die Austritte der geburtenstarken Jahrgänge stellen zahlreiche Arbeitgeber, auch die Bundesverwaltung, vor grosse Herausforderungen. Um diesen erfolgreich zu begegnen, ist es wesentlich, dass die Anstellungsbedingungen in der Bundesverwaltung als Gesamtpaket attraktiv und konkurrenzfähig bleiben.

Eine vom Eidgenössischen Personalamt (EPA) im Frühjahr 2024 bei PricewaterhouseCoopers AG (PwC) in Auftrag gegebene Vergleichsstudie zu den Anstellungsbedingungen zeigt, dass die Bundesverwaltung gegenüber einer Gruppe vergleichbarer Arbeitgeber aus dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen bietet und auf dem Arbeitsmarkt gut positioniert ist. Dies ist eine Voraussetzung, um in einem kompetitiven Umfeld die für die Auftrags- und Aufgabenerfüllung erforderlichen Mitarbeitenden rekrutieren und halten zu können.

Die Studie von PwC, die auf die beiden Postulate Bauer (23.3087) und Nantermod (23.3070) zurückgeht, bestätigt weitgehend das Bild vorangegangener Analysen: Sie zeigt, dass sich die Gesamtvergütung für die überwiegende Mehrheit der Funktionen in der Bundesverwaltung auf einem ähnlichen Niveau befindet wie jene der Vergleichsgruppe.

Die Studie zeigt jedoch auch, dass ein gewisser Handlungsspielraum für einen «Beitrag des Bundespersonals» zur Entlastung des Haushalts besteht. Gestützt auf das Ergebnis der Vergleichsstudie hat das EPA mögliche Massnahmen in drei Handlungsfeldern identifiziert, die den Entlastungsauftrag erfüllen, aber gleichzeitig die Anstellungsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht unnötig schwächen.

Die drei Handlungsfelder umfassen die generellen Lohnmassnahmen (Teuerungsausgleich), die Besoldungsstruktur und übrige Anstellungsbedingungen. Die Handlungsfelder unterscheiden sich hinsichtlich ihres zeitlichen Umsetzungshorizonts. So sind Anpassungen bei den generellen Lohnmassnahmen und den übrigen Anstellungsbedingungen kurz bzw. mittelfristig umsetzbar. Bei der Besoldungsstruktur ergibt sich die Entlastungswirkung erst langfristig. Dieses Handlungsfeld wird daher im Rahmen des laufenden Projekts «Optimierung am Lohnsystem» weiterverfolgt.

Die einzelnen Massnahmen werden nun konkretisiert und der Inhalt des Entlastungspakets mit den Personalverbänden verhandelt. Eine umfassendere Einordnung der Ergebnisse der Vergleichsstudie von PwC wird in den nächsten Monaten im Rahmen des Berichts zu den beiden erwähnten Postulaten erfolgen. Über die Entlastungen, die durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen erbracht werden sollen, wird der Bundesrat später separat beraten und beschliessen.


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