Neues Informationssystem für den Zivildienst

Bern, 16.10.2024 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Totalrevision der Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes gutgeheissen. Er hat damit die datenschutzrechtliche Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen des Zivildienstes mit der neuen Fachapplikation ZiviConnect geschaffen. Diese löst die bisherige Applikation E-ZIVI ab. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Die heute geltende Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes stammt von 2014 und gilt für die Fachapplikation E-ZIVI. Im Dezember 2024 wird E-ZIVI durch die Nachfolgeapplikation ZiviConnect abgelöst, die den heutigen Kundenbedürfnissen und der Strategie Digitale Bundesverwaltung entspricht. ZiviConnect verfügt über eine auf Microservices basierende moderne Systemarchitektur mit den erforderlichen Schnittstellen zu den angeschlossenen, am Vollzug des Zivildienstes beteiligten Behörden. Wie bisher können zivildienstpflichtige Personen und Einsatzbetriebe zwecks Organisation der Zivildiensteinsätze online gegenseitig auf ihre Daten zugreifen.

Die totalrevidierte Verordnung schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenbearbeitungen durch Behörden und Dritte mit dem neuen Informationssystem im Einklang mit dem seit 1. September 2023 geltenden Datenschutzgesetz (DSG). So wird das Transparenzprinzip für die die zivildienstpflichtigen Personen und die Einsatzbetriebe gestärkt. Zudem wird berücksichtigt, dass Daten von juristischen Personen keine Personendaten nach geltendem DSG sind. Die vom Zivildienstrecht bestimmten Vollzugsaufgaben bleiben dabei unverändert.


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