Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 Franken pro Person gesenkt

(Letzte Änderung 16.10.2024)

Bern, 16.10.2024 - Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 wurde der Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab dem 1. Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments. Zudem erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des Einkaufstourismus.

Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Auftrag des Parlaments und der Kantone zur Reduzierung des Einkaufstourismus

Mit der Anpassung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) per 1. Januar 2025 erfüllt das EFD die Anliegen einer Motion der FK-N (19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs») und zweier Standesinitiativen (18.300 «Keine Subventionierung des Einkaufstourismus» des Kantons St. Gallen; 18.316 «Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus» des Kantons Thurgau). Die Vorstösse verfolgen das gemeinsame Ziel, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken.

Zu der vom EFD vorgeschlagenen Senkung der Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken wurde von November 2023 bis März 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretenden sowie verschiedene politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüssen. Im August 2024 wurden zudem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des National- und des Ständerates zur vorgeschlagenen Senkung konsultiert. Während die WAK-N eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken mehrheitlich befürwortete, sprach sich die WAK-S einstimmig für eine Senkung der Wertfreigrenze auf 100 Franken aus.

Aufgrund dieser Ergebnisse wird an der Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken ab 2025 festgehalten. Eine tiefere Wertfreigrenze würde den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen. Je tiefer die Wertfreigrenze festgesetzt wird, desto grösser fällt die Anzahl der Verzollungen aus.

Selbstständige Warenanmeldung via «QuickZoll»-App

Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. In der App wird für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent ist vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich. Die selbstständige Verzollung via «QuickZoll»-App zum reduzierten Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.


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