Revision des Personenbeförderungsgesetzes und verschiedener Verordnungen

Bern, 16.10.2024 - Verschiedene rechtliche Vorgaben des öffentlichen Verkehrs werden an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Auf Basis des vom Parlament revidierten Personenbeförderungsgesetzes hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 verschiedene Verordnungen aktualisiert.

Das Personenbeförderungs­gesetz (PBG) schafft den gesetzlichen Rahmen für den öffentlichen Verkehr auf der Schiene, der Strasse, dem Wasser und per Seilbahn. Das Parlament hat das PBG Ende 2022 auf Antrag des Bundesrats angepasst. Die Anpassungen bezwecken insbesondere klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Abläufe im bestellten und subventionierten regionalen Personenverkehr. So werden Aufsicht und Controlling neu geregelt und das Bestellverfahren mittels Digitalisierung vereinfacht. Zudem wird dank mehrjähriger Vereinbarungen mit den beteiligten Transportunternehmen die Planungssicherheit erhöht.

Aus den Änderungen des PBG resultieren nun auch Anpassungen in den Verordnungen über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV), über die Personenbeförderung (VPB) und in weiteren Regelwerken. Die ARPV heisst neu Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr.

Mit den Verordnungsanpassungen werden Begriffe vereinheitlicht und neue Regelungen zur Vertriebsinfrastruktur der öV-Fahrausweise getroffen. So soll die gesamtschweizerische öV-Verkaufs- und Vertriebsplattform NOVA für alle Ticket-Wiederverkäufer diskriminierungsfrei zugänglich sein.

Weiter werden Datenschutzbestimmungen aktualisiert. In den Verordnungen hält der Bundesrat neu abschliessend fest, welche Kategorien von Daten der Passagierinnen und Passagiere die Transportunternehmen bearbeiten dürfen. Ein weiterer Punkt betrifft die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Einsatz von historischem Rollmaterial finanziell unterstützt werden kann.

Die Verordnungsänderungen werden zusammen mit dem revidierten Gesetz per 1. Januar 2025 in Kraft treten.


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