Botschaft zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz»: Der Bundesrat empfiehlt Ablehnung ohne Gegenentwurf

Bern, 16.10.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» («Service-citoyen-Initiative») verabschiedet und empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen. Die Bevölkerung soll nur zu Leistungen verpflichtet werden, die für die Sicherheit der Schweiz erforderlich sind.

Am 26. Oktober 2023 wurde die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» eingereicht. Die Initiative sieht vor, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen «Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt» leistet. Dieser Dienst würde als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.

Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Initiative, die individuelle und kollektive Verantwortung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern für die Gesellschaft durch obligatorische Dienstleistungen zu fördern. Das Anliegen, den Zusammenhalt der Gesellschaft über ein Engagement für die Sicherheit oder für die Umwelt zu stärken, hat ebenfalls seine Berechtigung.

Fokus der Dienstpflicht auf Bedarf und den Bezug zur Sicherheit

Die Volksinitiative will mit dem Gemeinschaftsdienst die Gleichstellung, Solidarität sowie individuelle und kollektive Verantwortung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern fördern. Aus Sicht des Bundesrates soll der Fokus des Dienstpflichtsystems auch künftig darauf abzielen, die Sicherheitsorganisationen Armee und Zivilschutz personell zu alimentieren und damit einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz zu leisten. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, den eidgenössischen Räten die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Die Bevölkerung soll nur insofern zu Leistungen verpflichtet werden, als die Gesellschaft auf den Einsatz von Armee, Zivilschutz und Zivildienst angewiesen ist.

Bei Annahme der Initiative würden jedes Jahr mindestens doppelt so viele Personen für einen Dienst rekrutiert wie heute, und die Arten der Dienstleistung würden massiv erweitert, insbesondere auf solche ohne Sicherheitsbezug. Der Bedarf der Gesellschaft dafür ist für den Bundesrat nicht gegeben.

Konkurrenz mit dem freien Markt und Kosten

Die Einführung eines «Dienstes zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt» würde zudem dazu führen, dass dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu heute doppelt so viele Arbeitskräfte entzogen würden. Das würde die Wirtschaft stark belasten und es wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht wenig sinnvoll, Arbeitskräfte als Dienstpflichtige für Aufgaben einzusetzen, für welche sie weniger qualifiziert sind als in der angestammten beruflichen Tätigkeit. Aus Sicht des Bundesrates könnte dies ausserdem bestehende Arbeitsplätze gefährden sowie Lohn-, Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen verzerren. Dies, zumal die Dienstpflichtigen unter Umständen andere gering qualifizierte Arbeitskräfte zumindest teilweise verdrängen würden und der freie Markt damit konkurrenziert würde.

Schliesslich wären die Kosten eines «Dienstes zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt» beträchtlich, weil sich die Erwerbsersatzkosten verdoppeln würden und der Personalaufwand für den Vollzug beträchtlich wäre.

Vertiefungen zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems

Die nachhaltige Alimentierung von Armee und Zivilschutz steht vor Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine umfassende Überprüfung des Dienstpflichtsystems an die Hand genommen. Er hat das VBS an seiner Sitzung vom 4. März 2022 beauftragt, zwei Varianten zur Anpassung des Dienstpflichtsystems vertieft zu prüfen: die «Sicherheitsdienstpflicht» und die «bedarfsorientierte Dienstpflicht». Dabei gilt der Grundsatz, wonach die Bevölkerung nur insofern zu Leistungen verpflichtet werden soll, als für die Alimentierung von Armee und Zivilschutz notwendig ist.


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