Gegen Grippe und Covid-19 impfen

Bern, 15.10.2024 - Mit den kommenden Wintermonaten kündigt sich auch die saisonale Grippe an. Sie ist nicht immer harmlos. Für Menschen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und deren enge Kontaktpersonen wird deshalb eine Grippeimpfung empfohlen. In der kälteren Jahreszeit werden auch wieder mehr Infektionen mit dem Coronavirus erwartet. Sie können bei Personen mit erhöhtem Risiko schwere Krankheitsverläufe verursachen. Diesen Personen wird deshalb empfohlen, sich sowohl gegen die Grippe als auch gegen Covid-19 impfen zu lassen. Beide Impfungen bieten einen guten Schutz vor schweren Erkrankungen.

Die Impfung gegen Grippe wird auch dieses Jahr für Menschen mit erhöhtem Komplikationsrisiko ab dem Alter von sechs Monaten empfohlen. Dazu gehören Personen mit chronischen Erkrankungen wie Atemwegs- oder Herzkrankheiten, schwangere Frauen, frühgeborene Kinder und alle Menschen ab 65 Jahren.

Die Grippeimpfung wird weiter allen empfohlen, die beruflich oder privat eng mit Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko in Kontakt kommen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen die Impfung daher besonders Personen im selben Haushalt, dem Medizinal- und Pflegepersonal sowie den Mitarbeitenden von Kitas, Tagesstätten und Alters- und Pflegeheimen. Dazu gehören auch die Angehörigen von Säuglingen unter sechs Monaten. Letztere haben ein erhöhtes Komplikationsrisiko, können aber selbst nicht geimpft werden. Auch Personen, die regelmässigen Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln haben, wird eine Grippeimpfung empfohlen. So soll verhindert werden, dass eine Person sich gleichzeitig mit einem Grippevirus von einem Tier und einem menschlichen Grippevirus infiziert.

Nationaler Grippeimpftag in Arztpraxen und Apotheken

Die beste Zeit, sich gegen Grippe zu impfen, ist ab Mitte Oktober bis zum Beginn der Grippewelle, welche in der Regel zwischen Mitte Dezember und Mitte März zu erwarten ist. Am nationalen Grippeimpftag können sich interessierte Personen in vielen Arztpraxen und Apotheken in der ganzen Schweiz auch ohne Voranmeldung impfen.

Der nationale Grippeimpftag findet dieses Jahr am Freitag, 8. November 2024 statt. Er ist eine Initiative des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) in Zusammenarbeit mit der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dem Schweizerischen Apothekerverband (pharmaSuisse) und dem BAG.

Impfung gegen Covid-19

Die Covid-19-Impfung schützt vor schweren Verläufen einer Covid-19-Erkrankung. Sie ist deshalb Personen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören alle Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit einer oder mehreren Vorerkrankungen oder Trisomie 21 und schwangere Frauen. Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Die Covid-19-Impfung schützt nur wenig vor einer Infektion oder vor einer milden Erkrankung. Die Impfung kann aber das Risiko einer Post-Covid-19-Erkrankung reduzieren. Die Impfung wird idealerweise ab Mitte Oktober bis Dezember durchgeführt.

Das BAG empfiehlt den Personen mit einem erhöhten Risiko, sich sowohl gegen die Grippe als auch gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die beiden Impfungen können in einem beliebigen Abstand nacheinander oder auch gleichzeitig verabreicht werden.

Übernahme der Kosten

Ist eine Impfung empfohlen und wird sie in einem Spital oder von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten – vorbehältlich Franchise und Selbstbehalt.

Personen ohne Impfempfehlung können sich nach individueller Abwägung und Entscheidung ebenfalls impfen lassen. Sie sowie alle Personen, die sich in einer Impfapotheke impfen lassen, bezahlen die Impfung selbst.

Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV)
RS-Viren verursachen vor allem im Winterhalbjahr Erkältungen, grippeartige Erkrankungen und Infektionen der Bronchien, inklusive Bronchiolitis. Während dieser Zeit ist eine Infektion mit RSV die häufigste Ursache für Hospitalisationen bei Neugeborenen und Säuglingen. Mit dem Antikörper Nirsevimab steht neu eine Immunisierung zur Verfügung. Ab dem Erhalt sind Säuglinge sofort geschützt, denn die Antikörper neutralisieren bei einer Infektion die Viren direkt.

Alle Neugeborenen, die ab Oktober bis März auf die Welt kommen, sollten in ihrer ersten Lebenswoche oder so bald wie möglich danach eine Dosis erhalten. Zwischen April und September geborenen Säuglingen wird eine Dosis vor der RSV-Saison im Oktober empfohlen, für Risikokinder auch im zweiten Lebensjahr.

Nirsevimab wird seit Oktober 2024 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet, inklusive der ambulanten und stationären Verabreichung, zum Beispiel auf der Geburtsabteilung.

 


Adresse für Rückfragen

Allgemeine Fragen
Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch

Zum Grippeimpftag: KHM oder pharmaSuisse, Kollegium für Hausarztmedizin KHM, Fabian Egli, +41 31 370 06 74, fabian.egli@kollegium.ch

Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Medienstelle, +41 031 978 58 27, kommunikation@pharmaSuisse.org



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