Bundeskanzlei veröffentlicht Hilfsmittel zur Publikation von Open Source Software

Bern, 02.10.2024 - Bundesbehörden müssen den Quellcode von Software offenlegen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen. Artikel 9 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sieht dies so vor. Verantwortlich für die Umsetzung sind die einzelnen Ämter. Die Bundeskanzlei hat Hilfsmittel erarbeitet, die den Ämtern bei der Umsetzung helfen sollen.

Bei der Publikation von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung müssen Fragen zu Lizenzen, Recht, Sicherheit, Organisation und Kosten beantwortet werden. Je nach Anwendungsfall gibt es Varianten und Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen.

Die Bundeskanzlei hat Hilfsmittel und Checklisten zur Unterstützung und als Entscheidungshilfe erarbeitet. Die Dokumente enthalten Empfehlungen für die Bundesverwaltung. Die Hilfsmittel sind auf der Internetseite der Bundeskanzlei publiziert und können auch von Dritten, insbesondere anderen Verwaltungen, genutzt werden.


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