Der Bundesrat genehmigt die Unterzeichnung von drei Grenzbereinigungsabkommen mit Frankreich

Bern, 27.09.2024 - An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat der Bundesrat die Unterzeichnung von drei Grenzbereinigungsakommen zwischen Frankreich und der Schweiz genehmigt.

Der Kanton Genf grenzt auf einer Länge von 103 Kilometern an Frankreich. Auf 50 Kilometern Länge verläuft diese Grenze durch Gewässer. Geplante Arbeiten zur Renaturierung des Flusses Hermance sowie zur Renaturierung und Eindämmung des Flusses Foron machen gewisse Anpassungen am Grenzverlauf notwendig. Zudem erfordern bestimmte bauliche Massnahmen wie die Verlegung von Gleisen für eine neue grenzüberschreitende Tramlinie zwischen der Schweizer Gemeinde Perly-Certoux und der französischen Gemeinde Saint-Julien-en-Genevois eine Grenzbereinigung zwischen den Gemeinden Perly-Certoux und Bardonnex.

Vorschlag der gemischten französisch-schweizerischen Kommission für die Vermarkung und den Unterhalt der Grenze

Die gemischte französisch-schweizerische Kommission für die Vermarkung und den Unterhalt der Landesgrenze hat für die Nachführung der Landesgrenze in diesen drei Gebieten drei Grenzbereinigungsabkommen ausgearbeitet. Nach dem Grundsatz des flächengleichen Gebietstausches sieht das Völkerrecht bei Grenzveränderungen die Möglichkeit eines Austauschs von gleichwertigen Flächen vor.

Genehmigung der Abkommen

Da es sich um geringfügige Bereinigungen der Grenze im Sinne von Artikel 24 Absatz 1 des Geoinformationsgesetzes handelt, ist der Bundesrat dazu ermächtigt, diese Abkommen selbstständig abzuschliessen. Er hat die Unterzeichnung der drei von der gemischten Kommission vorgelegten Grenzbereinigungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich genehmigt.

Der Prozess zur Genehmigung der Unterzeichnung der Abkommen in Frankreich ist im Gange. Nach der Unterzeichnung durch die beiden Parteien werden die Abkommen veröffentlicht und die Grenzbereinigungen umgesetzt.


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