Der Bundesrat genehmigt die Unterzeichnung des Grenzbereinigungsabkommens mit Italien

Bern, 27.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 die Unterzeichnung des Grenzbereinigungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien genehmigt.

In den Hochgebirgsregionen sind bedeutende Abschnitte der italienisch-schweizerischen Grenze durch die Wasserscheide oder die Gratlinien von Gletschern, Firnen oder ewigem Schnee bestimmt. Aufgrund der Gletscherschmelze verändern sich diese Formationen jedoch, was zu einer Änderung der dynamisch definierten Landesgrenze führt.

Vorschlag der gemischten Kommission für den Unterhalt der schweizerisch-italienischen Grenze

Angesichts des gegenseitigen Willens der Schweiz und Italiens, die Landesgrenze in den Gebieten Testa Grigia / Plateau Rosa, Rifugio Carrel und Gobba di Rollin zu bereinigen, einigte sich die gemischte Kommission für den Unterhalt der schweizerisch-italienischen Grenze im Mai 2023 entsprechend den wirtschaftlichen Interessen der beiden Parteien auf den Entwurf eines Grenzbereinigungsabkommens zwischen den beiden Ländern.

Genehmigung des Abkommens

Da es sich um eine geringfügige Bereinigung der Grenze im Sinne von Artikel 24 Absatz 1 des Geoinformationsgesetzes handelt, ist der Bundesrat dazu ermächtigt, dieses Abkommen selbstständig abzuschliessen. Er hat die Unterzeichnung des Grenzbereinigungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien folglich genehmigt.

Der Prozess zur Genehmigung der Unterzeichnung des Abkommens in Italien ist im Gange. Nach der Unterzeichnung durch beide Parteien wird das Abkommen veröffentlicht und die Grenzbereinigung umgesetzt.


Adresse für Rückfragen

Ressort Kommunikation und Web
+41 58 465 62 85
infokmk@swisstopo.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

swisstopo - Bundesamt für Landestopografie
http://www.swisstopo.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102612.html