Weitere Umsetzungsvereinbarung mit der SBB zum Bahn-Ausbau

Bern, 27.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 weitere Mittel aus dem Bahn-Ausbauprogramm ZEB für die Umsetzung freigegeben. Damit kann die SBB wie geplant Projekte zur Steigerung der Betriebsstabilität auf der Gotthardachse realisieren. Zudem können Vorhaben verwirklicht werden, um mehr Züge zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen Lausanne, Biel und Olten fahren zu lassen.

Mit seinem aktuellen Entscheid hat der Bundesrat die 14. Umsetzungsvereinbarung im Umfang von rund 80 Millionen Franken genehmigt. Damit kann die SBB nun einerseits Projekte umsetzen, die auf der Gotthardachse für mehr Betriebsstabilität sorgen. Konkret wird dabei im Kanton Tessin durch Gleisausbauten zwischen Maroggia und Melano sowie durch neue Weichenverbindungen in den Güterverkehrsanlagen von Chiasso der stabile Betrieb mit langen Güterzügen ermöglicht. Andererseits kann die SBB mit verschiedenen Ausbauten zwischen Solothurn und Wanzwil die Strecke Lausanne-Biel-Olten leistungsfähiger machen. Und schliesslich können Umbauten im Bahnhofsbereich von Romont in Angriff genommen werden. Dies ermöglicht Kapazitätserhöhungen.

Schliesslich hat der Bundesrat die Mittel für Projekte aus einer früheren Vereinbarung aufgrund von Projektänderungen und der Teuerung erhöht. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Perronverlängerung und die zweite Personenunterführung in Freiburg.

Das Programm ZEB («Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur») ist das Nachfolgeprogramm von BAHN 2000. Das Bundesparlament beschloss 2009 mit ZEB rund 80 Projekte im Umfang von 5,4 Milliarden Franken.

Projektiert und umgesetzt werden die Projekte durch die Infrastrukturbetreiberinnen. Dem Bundesrat obliegt die finanzielle Steuerung mittels Umsetzungsvereinbarungen. Inklusive der vorliegenden Vereinbarungen sind inzwischen knapp 95 Prozent der für die Umsetzung des Programms notwendigen Mittel freigegeben.


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