BAZG setzt weiterentwickeltes Berufsbild um

Bern, 26.09.2024 - Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Vorschlag für die Umsetzung des weiterentwickelten Berufsbildes «Fachspezialist/Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit» unterbreitet. Die Departementsvorsteherin EFD hat diesen gutgeheissen. Damit beginnt die Umsetzung des weiterentwickelten Berufsbildes.

Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation des BAZG und mit dem Ziel eines möglichst flexiblen Einsatzes der personellen Ressourcen wurden die beiden Berufe «Zollfachfrau/Zollfachmann» und «Grenzwächter/Grenzwächterin» 2021 zu einem gemeinsamen Berufsbild «Fachspezialist/Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit» vereint.

Aufgrund der Kritik am neuen Berufsbild seitens Personalverbänden, Parlament, Wirtschaftsvertretern wie auch Mitarbeitenden des BAZG hat die Vorsteherin des EFD im Juli 2023 eine externe Überprüfung des Berufsbildes angeordnet. Die Experten der Firma bcp bolz+partner consulting sind zum Schluss gekommen, dass am Berufsbild festgehalten werden kann. Jedoch haben sie aufgezeigt, dass im Bereich des Change Managements Fehler gemacht wurden und haben Massnahmen für die Weiterentwicklung des Berufsbildes empfohlen.

Angesichts dieser Ergebnisse hat die Vorsteherin des EFD im November 2023 entschieden, an der Weiterführung des Berufsbildes festzuhalten, es jedoch gemäss den Empfehlungen von bolz+partner weiterzuentwickeln. Das BAZG hat den Auftrag erhalten, gemeinsam mit den Personalverbänden einen Vorschlag für die Umsetzung zu unterbreiten. Dieser liegt nun vor. Folgende Eckwerte wurden definiert:

  • Die Grundausbildung soll zwei Jahre dauern, modular aufgebaut sein und keine Spezialisierung mehr enthalten.
  • Die Weiterbildungsmöglichkeiten wurden aktualisiert und verschiedene Laufbahnen für Fachspezialisten und Fachspezialistinnen Zoll und Grenzsicherheit erarbeitet.
  • Es soll die Möglichkeit bestehen, die Grundausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
  • Quereinsteigende mit gleichwertiger anerkannter Ausbildung sollen eine verkürzte Grundausbildung absolvieren können.
  • Die persönliche Sicherheitsausbildung, die auch die Ausbildung an der Waffe umfasst, soll weiterhin Teil der Grundausbildung sein. Das BAZG setzt den Grundsatz um, dass sich die Bewaffnung und Uniformierung auf diejenigen Mitarbeitenden beschränkt, deren Auftrag dies verlangt.
  • Für bestehende Mitarbeitende gibt es eine Übergangsstrategie mit verschiedenen Optionen zur Entwicklung vom alten in neue Berufsbilder.

Die Erhebung des Personalbedarfs sowie die Überarbeitung der Rekrutierungskampagne mit Fokus auf die Vielfältigkeit des Berufsbilds sind erfolgt. Der erste Lehrgang nach diesen neuen Eckwerten soll 2026 durchgeführt werden.


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