Neuer Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung

Bern, 23.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 den aktualisierten Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung genehmigt. Dieser fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. Er tritt auf den 1. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt den bisherigen Kodex, der seit 2012 gilt.

Mit der Überarbeitung des bestehenden Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung hat der Bundesrat die zentrale Richtlinie zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum korrekten Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen sowie bei der Korruptionsprävention an die aktuellen Entwicklungen angepasst. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat er den neuen Kodex genehmigt und auf den 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.

Der überarbeitete Verhaltenskodex fasst für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung die wichtigsten Grundsätze und Regeln zusammen, um den guten Ruf, die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Bundesverwaltung zu erhalten und zu stärken. Er orientiert sich inhaltlich in weiten Teilen am bestehenden Verhaltenskodex, erhält aber eine neue Strukturierung sowie inhaltliche Ergänzungen.

Im überarbeiteten Kodex wird z. B. explizit festgehalten, dass insbesondere sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung in der Bundesverwaltung nicht toleriert werden. Mit der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung werden auch die Informationssicherheit und der Datenschutz stärker thematisiert. Ebenso werden die Mitarbeitenden betreffend Nutzung sozialer Medien sensibilisiert.

Der Kodex betont den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der anvertrauten finanziellen Mittel und hält ein umweltbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz fest. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass keine Indiskretionen toleriert werden. Zudem wird präzisiert, dass Mitarbeitende gesetzlich verpflichtet sind, ihnen in ihrer beruflichen Funktion bekannte schwerwiegende Vergehen, insbesondere Korruptionshandlungen, zu melden. Der Kodex führt die bestehende «Whistleblowing-Meldestelle» bei der EFK neu ausdrücklich auf. Neben der Meldestelle der EFK wird weiterhin auch auf die vorgesetzten Personen sowie die Strafverfolgungsbehörden als Meldestellen hingewiesen.


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