Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und weiterer Erlasse im Bereich der internationalen Zusammenarbeit

Bern, 20.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 beschlossen, eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse zu eröffnen. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, den schweizerischen Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die heutigen Gegebenheiten sowie die Bedürfnisse des Schweizer Finanzplatzes anzupassen.

Das Ziel der internationalen Kooperation der Schweizer Behörden im Finanzsektor ist es, die Offenheit und globale Vernetzung des Schweizer Finanzsystems zu gewährleisten, und dabei die Kundinnen und Kunden sowie die Marktintegrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte zu schützen. Der entsprechende Rechtsrahmen weist diesbezüglich Verbesserungsbedarf auf, wie Abklärungen des Eidgenössischen Finanzdepartements in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ergeben haben.

Der Bundesrat schlägt daher unter anderem die folgenden Änderungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) sowie des Nationalbankgesetzes (NBG) vor:

  • Um unmittelbare Risiken für die Märkte zu minimieren, soll das Amtshilfeverfahren der FINMA an die internationalen Entwicklungen angepasst und gestrafft werden. Zu diesem Zweck sollen die Anhörungs- und Beschwerderechte im sogenannten Kundenverfahren ganz oder teilweise aufgehoben werden. Nebst der vollständigen Aufhebung wird im Rahmen der Vernehmlassung als Variante die Einschränkung des Kundenverfahrens für gewisse Tatbestände wie Marktmissbrauch und Geldwäscherei vorgeschlagen. In jedem Fall wäre der Rechtsschutz der Betroffenen weiterhin gewährleistet.
  • Eine neue Rechtsgrundlage soll die Zusammenarbeit der FINMA sowie der SNB bei internationalen Anerkennungs- und Prüfverfahren stärken.
  • Die direkte grenzüberschreitende Informationsübermittlung seitens der beaufsichtigten Finanzdienstleister soll konkretisiert werden, um dadurch die Rechtssicherheit für die Institute und ihre Mitarbeitenden bei der Informationsübermittlung zu erhöhen.
  • Die FINMA soll künftig Prüfungen bei nicht beaufsichtigten ausländischen Unternehmen ersuchen und unter bestimmten Bedingungen ausländischen Aufsichtsbehörden solche Prüfungen in der Schweiz gestatten können.
  • Der Rechtsrahmen des RAG bezüglich der internationalen Zusammenarbeit der RAB soll dem des FINMAG angenähert werden.

Mit den Vorschlägen des Bundesrates werden die Reputation und die globale Rolle des Finanzstandorts Schweiz weiter gestärkt. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. Januar 2025.


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