Bundesrat verabschiedet den zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2024

Bern, 20.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 insgesamt 7 Nachtragskredite im Umfang von 302 Millionen Franken verabschiedet. Davon werden 185 Millionen Franken für die Schutzsuchenden aus der Ukraine benötigt. Der zweite grosse Nachtragskredit steht im Zusammenhang mit den Übergangsmassnahmen für das Forschungsprogramm Horizon (86 Mio.). Die Nachträge werden teilweise kompensiert.

Mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2024 beantragt der Bundesrat dem Parlament 7 Nachtragskredite im Umfang von 302,1 Millionen Franken, davon 185 Millionen als ausserordentliche Ausgaben. Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die folgenden Bereiche:

Unterstützung für Personen mit Status S (185 Mio.): Im laufenden Jahr rechnet das Staatssekretariat für Migration neu mit durchschnittlich 63'500 Personen mit Status S, die Sozialhilfe benötigen, anstatt der im Budget erwarteten 50'000 Personen. Dies führt für den Bund zu Mehrkosten. Diese Mittel werden analog zum Voranschlag 2024 als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. 100 Millionen Franken werden im ordentlichen Haushalt kompensiert, da zugleich weniger Integrationspauschalen als erwartet anfallen.

Übergangsmassnahmen Horizon-Paket (86 Mio.): Nach dem Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon haben Bundesrat und Parlament Übergangsmassnahmen beschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach effektivem Bedarf gemäss Projektfortschritt. Der Mehrbedarf 2024 betrifft grösstenteils Zahlungstranchen für die Ausschreibungen 2021-2023. Der Nachtrag wird in den Jahren 2026-2030 kompensiert: Da mit dem Nachtragskredit Zahlungen vorgezogen werden, ist der Bedarf in den Folgejahren entsprechend kleiner.

Kinderbetreuung (14,2 Mio.): Seit der Corona-Pandemie hat die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder wieder zugenommen. Im Jahr 2024 dürften 4'000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Der Bund unterstützt neu geschaffene Betreuungsplätze über maximal drei Jahre. Ausserdem haben Kantone und Gemeinden ihre Subventionen erhöht, woran sich der Bund im Rahmen der befristeten Finanzhilfen für Subventionserhöhungen ebenfalls beteiligt.

Die weiteren Nachtragskredite summieren sich auf 16,8 Millionen Franken und betreffen verschiedene Bereiche, u.a. die Kosten für die ausserordentlichen Schutzaufgaben für die Ukraine-Konferenz auf dem Bürgenstock (8 Mio.) sowie die Rückerstattung einer Busse der Wettbewerbskommission an die Swisscom (7,8 Mio.).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben. Sie müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die betroffenen Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft.

 


Adresse für Rückfragen

Sarah Pfäffli, Kommunikation Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 469 18 45



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidg. Finanzverwaltung
http://www.efv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102529.html