Bundesrat regelt Kompetenzen zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Strassenverkehr

Bern, 20.09.2024 - Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes hat das Parlament dem Bundesrat gewisse Kompetenzen beim Abschluss und der Änderung von völkerrechtlichen Verträgen im Strassenverkehr übertragen. An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat eine neue Verordnung verabschiedet, welche diesbezüglich die Kompetenzen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) regelt.

Völkerrechtliche Verträge spielen im Bereich des Strassenverkehrsrechts eine wichtige Rolle. Um mit den teils raschen technischen Entwicklungen Schritt halten zu können, ist es unerlässlich, dass neue völkerrechtliche Verträge innerhalb einer nützlichen Frist abgeschlossen und bestehende Verträge kurzfristig aktuellen Entwicklungen angepasst werden können. Mit seinem Entscheid vom 20. September 2024 stellt der Bundesrat sicher, dass er auf Veränderungen rasch reagieren kann.

Die neu geschaffene Verordnung über die Kompetenzen vom UVEK und vom ASTRA in Zusammenhang mit der Änderung völkerrechtlicher Verträge im Strassenverkehrsrecht (VKVöV) schafft Klarheit. Sie regelt, in welchen Bereichen der Bundesrat seine Kompetenzen an das UVEK oder an das ASTRA delegiert. Die gesetzliche Grundlage dafür hat das Parlament 2023 mit der Verabschiedung der Revision des Strassenverkehrsgesetzes geschaffen. Gemäss neuer Verordnung kann das ASTRA u.a. Änderungen völkerrechtlicher Verträge genehmigen, welche die gegenseitige Anerkennung von Ausweisen, Nachweisen, Weiterbildungen und Bewilligungen im Strassenverkehr betreffen. Dies, sofern die Änderungen von beschränkter Tragweite sind.

Die Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgt auch die entsprechende Teilinkraftsetzung der Änderung vom 17. März 2023 des Strassenverkehrsgesetzes.


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