UVEK startet Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich

Bern, 19.09.2024 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 18. September 2024 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von verschiedenen Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Es geht dabei zum Beispiel um die Energieeffizienz elektrischer Geräte oder den Transport von Wasserstoff durch Rohrleitungen. Die Vernehmlassung endet am 20. Dezember 2024. Die revidierten Verordnungen sollen zum grössten Teil Mitte 2025 in Kraft treten.

Energieeffizienzverordnung (EnEV)

In den Anhängen der EnEV werden die Anforderungen an die Energieeffizienz diverser elektrischer Geräte geregelt. Sie werden regelmässig an das EU-Recht angepasst, um die Anforderungen an die Energieeffizienz in der Schweiz parallel zur EU voranzutreiben. Von den aktuellen Anpassungen betroffen sind unter anderem Kühlgeräte, Haushaltswäschetrockner, elektrische Einzelraumheizgeräte, Smartphones und Mobiltelefone, elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte, Set-Top-Boxen oder Ventilatoren. Im Bereich der Fahrzeuge gibt es Anpassungen bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz in der Werbung. Zudem soll auf Wunsch der Branche die Anrechnung von Biogas bei der Energieetikette und den CO2-Emissionsvorschriften aufgehoben werden (aufgrund der stark rückläufigen Zulassungszahlen von gasbetriebenen Fahrzeugen). Die Anpassungen bei den Fahrzeugen sollen per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Rohrleitungs- und Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLV und RLSV)

Wasserstoff wird im Schweizer Energiesystem künftig eine bedeutendere Rolle spielen. In der RLV und der RLSV werden die Anwendung der technischen Kriterien und der Sicherheitsvorschriften angepasst, sowie die jeweiligen Zuständigkeiten der Kantone und des Bundes geklärt. Ziel der Anpassungen ist, den Herausforderungen des Transports von Wasserstoff durch Rohrleitungen besser gerecht zu werden.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtig für die Überwachung und Steuerung von Energieversorgungsnetzen, bieten aber auch eine Angriffsfläche für Cyberkriminalität. Die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken sieht die Erarbeitung und Einführung von freiwilligen IKT-Minimalstandards vor. Gestützt darauf hat die Branche ihren Minimalstandard für die Cybersicherheit im Gasversorgungssystem überarbeitet. Aufgrund der zunehmenden Bedrohungen und angesichts der grossen Unterschiede bei der Umsetzung der Cybersicherheit wird dieser neue Branchenstandard nun auf Verordnungsstufe für verbindlich erklärt.

Kernenergieverordnung (KEV)

Wie dies für Kernkraftwerke der Fall ist, muss auch für andere Kernanlagen, namentlich für die Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie für Forschungs-, Unterrichts- und Nullleistungsanlagen, alle zehn Jahre eine umfassende systematische Sicherheitsbewertung erstellt werden. Dies war bisher zwar auf Stufe Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI festgelegt, wird nun aufgrund einer Empfehlung der IAEA (IRRS-Mission 2021, siehe Link) rechtlich verbindlich in der KEV festgelegt.


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