Bundeskanzlei informiert Initiativkomitees über missbräuchliches Unterschriftensammeln

Bern, 10.09.2024 - Einige Organisationen, die gegen Bezahlung Unterschriften sammeln, sollen dies ohne Auftrag getan haben, um Initiativkomitees zu deren Kauf zu drängen. Ein solches Vorgehen beeinträchtigt die Rechte von Stimmberechtigten und die Integrität des Sammelprozesses. Die Bundeskanzlei hat die Komitees von Volksinitiativen und Referenden im Sammelstadium informiert. Bundeskanzler Viktor Rossi hat weitere Massnahmen ergriffen, um den Missbrauch der politischen Rechte zu verhindern.

Am Freitag, 6. September 2024, wurde die Bundeskanzlei schriftlich über eine Strafanzeige informiert, wonach gewisse Organisationen, die das bezahlte Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren anbieten, Unterschriften ohne Auftrag gesammelt und Komitees zu deren Kauf gedrängt hätten.

Ein solches Geschäftsgebaren kann die politischen Rechte von Stimmberechtigten und die Integrität des Sammelprozesses beeinträchtigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ohne Auftrag gesammelte Stimmen vom Komitee nicht gekauft und deshalb nicht eingereicht werden. Da ein Volksbegehren nur einmal unterschrieben werden kann, haben die Unterzeichnenden das Volksbegehren dann nur vermeintlich unterstützt.

Wegen dieser mutmasslichen Beeinträchtigung der politischen Rechte hat die Bundeskanzlei alle derzeit sammelnden Komitees von Volksinitiativen und Referenden informiert. Die Bundeskanzlei bietet den Komitees weiterhin Unterstützung an, falls sie auf diese Weise in ihrer Sammeltätigkeit beeinträchtigt werden.

Diese und ähnliche Formen des Missbrauchs der demokratischen Rechte sollen auch im engmaschigeren Monitoring des Unterschriftensammelns berücksichtigt werden, das Bundeskanzler Viktor Rossi an der Staatsschreiberkonferenz vom 6. September 2024 gegenüber den Staatsschreiberinnen und Staatsschreibern der Kantone angekündigt hat. Verschiedene Kantone haben ihre Teilnahme an der raschen Ausarbeitung eines solchen Monitorings bereits zugesichert.

Wegen konkreter Hinweise auf mutmassliche Unterschriftenfälschungen hat die Bundeskanzlei im Jahr 2022 Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht und diese Anzeige mehrfach um neue Verdachtsfälle ergänzt. Derzeit bereitet sie eine zweite Strafanzeige vor, weil Verdachtsfälle hinzugekommen sind, die auf eine in weiteren Kantonen aktive Täterschaft hindeuten.

Aufgrund öffentlich geäusserter Vermutungen, wonach Volksbegehren dank gefälschter Unterschriften zustande kommen könnten, hat Bundeskanzler Viktor Rossi letzte Woche die Staatspolitische Kommission des Nationalrats über den Stand der laufenden Arbeiten informiert. Er hat entschieden, dass die Bundeskanzlei ab sofort die Listen aus allen Kantonen einer vertieften Prüfung unterzieht. Als weitere Sofortmassnahme hat er Arbeiten zum erwähnten engmaschigeren Monitoring mit den Kantonen lanciert. Mittelfristig sollen die wichtigen Akteure im Bereich des Unterschriftensammelns an einem runden Tisch die aktuellen Prozesse analysieren und allfällige Massnahmen erörtern.

Ziel all dieser Massnahmen ist es, dass die politischen Rechte gewahrt werden, dass möglichst keine Unterschriften für Volksbegehren gefälscht werden und dass möglichst alle gefälschten Unterschriften als solche erkannt werden. Die Unterschriftensammlung ist im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet. Um diesen pragmatischen Charakter wahren zu können, ist Missbräuchen auf verschiedenen Ebenen entschieden entgegenzutreten. Mit strafrechtlicher Verfolgung, Systemoptimierung, Unterstützung der mitverantwortlichen Akteure und mit Prävention. Die Bundeskanzlei unternimmt alles, um dieses Massnahmenspektrum auszuschöpfen.


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