Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten

Bern, 04.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT). Beide Steuerregeln stellen sicher, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland abzufliessen, und sorgen für Rechtssicherheit.

 

Volk und Stände haben sich 2023 dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die OECD/G20-Mindestbesteuerung in der Schweiz einführen kann. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die Schweiz zugunsten des Auslands auf Steuereinnahmen verzichtet. Diesem Zweck dient die schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT), die der Bundesrat bereits per 2024 eingeführt hat (vgl. auch Kasten). An seiner Sitzung vom 4. September 2024 hat der Bundesrat entschieden, per 2025 auch die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) in Kraft zu setzen. Mit dieser internationalen Ergänzungssteuer werden die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmensgruppen und von Zwischenholdings einer ausländischen Unternehmensgruppe mit 15 Prozent mindestbesteuert, sofern die Unternehmensgruppe weltweit mindestens 750 Millionen Euro umsetzt.

Würde die Schweiz die IIR nicht in Kraft setzen, könnten andere Staaten gemäss den Regeln der OECD/G20-Mindestbesteuerung diese ausländischen Gewinne mit der zweiten internationalen Ergänzungssteuer, der sogenannten UTPR, besteuern. Die grosse Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie UK, Kanada und Australien sehen vor, die UTPR voraussichtlich ab 2025 anzuwenden, nachdem diese Staaten nebst der QDMTT bereits auch die IIR per 2024 eingeführt haben.

Mit der Inkraftsetzung der IIR sichert sich die Schweiz Einnahmen, die wiederum für die Stärkung des Standorts Schweiz eingesetzt werden können. Ebenfalls sorgt der Bundesrat damit in der Schweiz für Rechtssicherheit. Konkret kann den betroffenen Unternehmen eine Vielzahl von Steuerverfahren in Staaten, die die UTPR anwenden, erspart werden.

Die Schätzungen aus der IIR sind mit hohen Unsicherheiten behaftet. Sie könnten grob zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Franken zu liegen kommen, wovon aufgrund des verfassungsrechtlichen Verteilschlüssels 125 bis 250 Millionen Franken an den Bund und 375 bis 750 Millionen Franken an die Kantone fliessen würden.

Vorläufiger Verzicht auf die UTPR in der Schweiz

Auf eine Inkraftsetzung der UTPR verzichtet der Bundesrat bis auf Weiteres. Die Risiken bei einem solchen Schritt würden das Aufkommenspotenzial einer UTPR aus seiner Sicht überwiegen. Zudem steht die UTPR auch rechtlich in der Kritik. Bei dieser Güterabwägung stützt sich der Bundesrat auch auf ein Gutachten von Prof. Dr. René Matteotti von der Universität Zürich. Das EFD wird die internationalen Entwicklungen bei der Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung weiterhin intensiv beobachten.

 

Glossar
Die OECD/G20-Mindestbesteuerungsregeln (QDMTT, IIR und UTPR) finden Anwendung auf internationale Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Dabei greifen die Massnahmen nacheinander:

In erster Linie stellt die QDMTT die Mindestbesteuerung von betroffenen Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten im eigenen Staat sicher. Sie ist in der Schweiz bereits seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. In zweiter Linie stellt die IIR die Mindestbesteuerung auch für alle ausländischen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe bei der obersten Muttergesellschaft (oder einer Zwischenholding) sicher, wenn die Geschäftseinheiten im Ausland keiner Mindestbesteuerung unterworfen sind. Als Auffangtatbestand stellt die UTPR die Mindestbesteuerung aller Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe sicher, auch für jene unterbesteuerten Gewinne, die weder einer QDMTT noch einer IIR unterworfen sind.

 


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