Schutzstatus S wird nicht aufgehoben

Bern, 04.09.2024 - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2026 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 entschieden. Bis zum genannten Zeitpunkt verlängert er auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S).

Aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Dieser dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Per Ende August 2024 hatten rund 66 000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.

Der Schutzstatus S gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar ist. Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.

Klarheit für Betroffene

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende erhalten somit Klarheit für die kommenden 18 Monate. Angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum erachtet der Bundesrat auch eine enge Abstimmung mit der EU als unabdingbar. Die EU-Staaten haben am 13. Juni 2024 beschlossen, den temporären Schutz bis zum 4. März 2026 zu verlängern.

Massnahmen für Arbeitsmarktintegration werden weitergeführt

Im Bereich der Integration, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, sieht der Bundesrat weiterhin Handlungsbedarf. Die erstmals am 13. April 2022 beschlossenen spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) werden bis zum 4. März 2026 verlängert. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an den Integrationsanstrengungen der Kantone, insbesondere zur Sprachförderung und den Zugang zur Bildung und Arbeitsmarkt.

Um die Kantone bei der Erreichung der angestrebten Erwerbstätigenquote von 40 Prozent per Ende Jahr zu unterstützen, hat der Bundesrat im Mai 2024 ergänzende Massnahmen beschlossen. Dazu gehören die Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, Unterstützung von Projekten zur Begleitung bei der Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen und eine Optimierung der Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) legt dem Bundesrat bis im Herbst 2024 einen Antrag über das weitere Vorgehen vor.

Die Förderung der Erwerbsintegration dient nicht nur der Senkung der Sozialhilfekosten. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit auch aktiv am sozialen Leben teilnehmen und Fähigkeiten im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat erhalten und aufbauen.

Deutlich mehr Ablehnungen

Im Rahmen des Schutzverfahrens müssen schutzsuchende Personen sowohl ihre Identität als auch ihren Aufenthaltsort am bzw. nach dem 24. Februar 2022 nachweisen. Jedes Schutzgesuch wird dabei sorgfältig geprüft. Liegen Hinweise vor, dass die schutzsuchende Person nie in der Ukraine gelebt oder Schutz in einem anderen Land erhalten hat, wird das Schutzgesuch abgelehnt respektive der Schutzstatus rückwirkend widerrufen. Seit Aktivierung des Schutzstatus S sind rund 2500 Gesuche abgelehnt worden, in etwas mehr als 100 Fällen wurde der Schutz nachträglich widerrufen.  Zudem wurde der Schutzstatus in über 26 000 Fällen beendet.

Vor dem Hintergrund des andauernden Angriffskriegs ist der Bundesrat – in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten – bereit, den Schutzsuchenden Schutz zu gewähren, bis eine sichere Rückkehr in die Ukraine möglich ist. Er anerkennt und verdankt die anhaltende Unterstützung von Kantonen und Gemeinden sowie das Engagement der Zivilgesellschaft.  


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