Stillen oder Milch abpumpen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber stehen in der Pflicht

Bern, 30.08.2024 - Die Geburt eines Kindes bringt Veränderungen – auch am Arbeitsplatz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO möchte die Arbeitgeber auf ihre Informations- und Fürsorgepflichten rund um das Stillen und Milch abpumpen am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Vom 2. bis 6. September 2024 findet die Sensibilisierungsaktion «Stillen am Arbeitsplatz» statt.

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeiterinnen eine Fürsorgepflicht. In der Zeit vor und nach der Geburt müssen sie diese unterstützen und mit besonderen Massnahmen dafür sorgen, dass sie in einer Weise beschäftigt werden, die weder Mutter noch Kind schadet. Wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Baby weiter stillen oder Milch abpumpen möchte, dann darf sie das auch am Arbeitsplatz tun. Arbeitgeber müssen dafür Zeit und einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen und die Mitarbeiterinnen über ihre Rechte informieren.

Arbeitgeber können beim SECO ein informatives, individuell anpassbares Poster und einen flexibel einsetzbaren Türhänger kostenlos bestellen. Mit dem Poster können Arbeitgeber die betroffenen Frauen auf ihre Rechte und die im Betrieb bestehenden Möglichkeiten zum Stillen und Milch Abpumpen aufmerksam machen. Der praktische Türhänger, der zur Kennzeichnung von Stillzimmern dient, verhilft interessierten Mitarbeiterinnen zu Ruhe und Intimität.

Weitere Informationen rund ums Thema sowie eine Bestellmöglichkeit für das Poster (A3) und den Türhänger befinden sich auf der Homepage des SECO: www.seco.admin.ch/stillen



Adresse für Rückfragen

Alain Vuissoz, Ressort Recht und Oberaufsicht, Arbeitsbedingungen, SECO, Tel. +41 58 462 28 66
Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO, Tel. +41 58 463 52 75, medien@seco.admin.ch



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