Sinkende Strompreise 2025

Bern, 05.09.2024 - Für das Jahr 2025 sinken die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel (Median) um rund 10 Prozent. Dies geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im kommenden Jahr 29 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Reduktion um 3.14 Rp./kWh.

Per 31. August 2024 mussten die rund 600 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Die Tarife setzen sich zusammen aus den Netznutzungstarifen, den Energietarifen, den Abgaben an die Gemeinwesen sowie dem Netzzuschlag. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation für 2025 wie folgt:

•    Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im kommenden Jahr 29 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), also 3.14 Rp./kWh weniger als 2024. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 1’305 Franken (- 141 Fr.).

•    Die Netzkosten sinken für einen typischen Haushalt um 4 Prozent von 12.71 Rp./kWh auf 12.18 Rp./kWh. Im Netznutzungstarif enthalten sind die Kosten für die sogenannte Winterreserve in Höhe von 0.23 Rp./kWh. Die Energietarife sinken für die Haushalte von 15.63 Rp./kWh auf 13.7 Rp./kWh (- 12 %). Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen bleiben stabil bei 1 Rp./kWh. Der Netzzuschlag bleibt bei 2.3 Rp./kWh.

•    Damit sinkt der Gesamtpreis im Median von 32.14 Rp./kWh um rund 10 Prozent auf 29 Rp./kWh.

Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Netzkosten und die Energiepreise sinken auch hier.

Die Preise variieren innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich, was vor allem auf grosse Unterschiede bei der Energiebeschaffung (Anteil Eigenproduktion und Beschaffungsstrategie) zurückzuführen ist.


Gründe für die aktuellen Entwicklungen

Dass die Tarife 2025 im Mittel leicht sinken, hat mehrere Gründe: Erstens haben sich die Preise auf dem Stromgrosshandelsmarkt etwas stabilisiert, wenn auch auf hohem Niveau. Nach den teils beträchtlichen Tarifsteigerungen von 2023 und 2024 ist aktuell eine leichte Entspannung zu verzeichnen: Während die Grosshandelspreise für eine Lieferung im Folgejahr vor zwölf Monaten noch bei etwa 150 EUR/MWh notierten, liegen sie aktuell bei etwa 90 EUR/MWh. Dies wirkt sich – teilweise verzögert – senkend auf die Energietarife aus. Zweitens sind die Kosten der Winterreserve gesunken im Vergleich zum Vorjahr. Diese Kosten werden über einen Zuschlag auf den Netznutzungstarif an die Endverbraucher weitergereicht (1.2 Rp./kWh im Jahr 2024, 0.23 Rp./kWh fürs kommende Jahr). Ebenfalls leicht gesunken ist die Kapitalverzinsung für das Netz (sog. WACC).


Einfluss von Marktpreisen, Anteil Eigenproduktion und Beschaffungsstrategie

Die Energietarife in der Grundversorgung hängen stark vom Produktions- und Beschaffungsportfolio eines Versorgers ab, da sie sich an den Gestehungskosten der eigenen Produktion sowie den Beschaffungspreisen für eingekauften Strom orientieren. Auch der Zeitpunkt der Beschaffung spielt aufgrund der Preisschwankungen am Stromterminmarkt eine wichtige Rolle. Ergänzende Analysen der ElCom zeigen, dass im Kontext der jüngsten starken Preisschwankungen im Grosshandel bereits geringe Unterschiede bei den Energiebeschaffungsstrategien der Netzbetreiber grosse Preisdifferenzen zur Folge haben können. Stärker längerfristig ausgerichtete Beschaffungsstrategien glätten die Preisausschläge im Grosshandel, allerdings schlagen sich diese dann umso länger in den Kosten und damit den Tarifen eines Netzbetreibers nieder. Eine strukturierte Beschaffung mit einer Vielzahl von kleinen, über die Zeit verteilten Beschaffungsmengen reduziert die erwartete Spannweite der möglichen Kosten deutlich. Neben den Grosshandelspreisen sind die Beschaffungskosten abhängig vom Anteil der Eigenproduktion, welcher von den Netzbetreibern in der Grundversorgung eingerechnet wird. Nachdem die Gestehungskosten in der Vergangenheit zu grossen Teilen über den Marktpreisen lagen, lagen sie die beiden vergangenen Jahre mehrheitlich deutlich darunter.

Die immer noch hohen Marktpreise beeinflussen auch die Netzkosten, da diese ebenfalls strompreisabhängige Komponenten enthalten (Wirkverluste, Systemdienstleistungen). Die Systemdienstleistungen (SDL) stellt der Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid für die kurzfristige Stabilität des Systems zur Verfügung. Die Kosten für SDL verrechnet Swissgrid an die Schweizer Netzbetreiber, die diese wiederum ihren Endverbrauchern und Endverbraucherinnen in Rechnung stellen. Wegen ihres Bezugs zur Energie sind die Tarife für SDL den Preisentwicklungen auf den Strommärkten ausgesetzt.


Tarifpublikation durch die ElCom

Ab sofort sind die Tarife 2025 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom www.strompreis.elcom.admin.ch abruf- und vergleichbar.

Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die aufgeführten Zahlen entsprechen den Daten der Strompreiswebseite, Stand 05.09.2024. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt bei den Netzbetreibern. Rund ein Prozent der Netzbetreiber haben die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher momentan keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Grösse dieser Gebiete ist mit keiner wesentlichen Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen.



Die vier Komponenten des Strompreises


1. Netznutzungstarif  
Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d. h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb. Im Netznutzungstarif ebenfalls enthalten sind neu die Kosten für die Winterreserve.

2. Energietarif
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.

3. Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessions-abgaben oder lokale Energieabgaben.

4. Netzzuschlag
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und liegt im Jahr 2025 wie im Vorjahr auf dem gesetzlichen Maximum von 2.3 Rp./kWh.


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