Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundespersonalgesetz

Bern, 28.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet. Neben Anpassungen in der beruflichen Vorsorge sollen der Datenschutz gestärkt und die Digitalisierung im Personalwesen vorangetrieben werden. Mit der Revision werden zudem punktuelle Änderungen vorgenommen, um die Effizienz in der Umsetzung des Bundespersonalrechts zu steigern.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) ans Parlament verabschiedet. Diese sieht Anpassungen im Bereich Datenschutz vor, um insbesondere den aktuellen Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) gerecht zu werden. Eine zentrale Neuerung betrifft die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für das sogenannte Profiling und das Profiling mit hohem Risiko. Damit kann die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin moderne Rekrutierungsmethoden wie die gezielte Suche nach Talenten über soziale Medien auch weiterhin nutzen.

Ein weiterer zentraler Punkt der Revision betrifft die berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit Publica, der Pensionskasse des Bundes. Die bisherige Regelung, die dem Bundesrat umfassende Genehmigungsrechte für Änderungen der Vorsorgereglemente der dezentralen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung einräumt, soll vereinfacht werden. Künftig konzentriert sich der Bundesrat auf die finanziellen Bestimmungen, während die Kassenkommission Publica als oberstes Organ über die Leistungsbestimmungen wacht. Diese Entflechtung der Aufgaben schafft Klarheit und vereinfacht die Prozesse, insbesondere im Hinblick auf einen vermeintlichen Normenkonflikt zwischen dem BPG und dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Ein weiterer Schwerpunkt der Revision liegt auf der Förderung der Digitalisierung im Personalwesen. Arbeitsverträge sollen in Zukunft unter anderem auch mit fortgeschrittenen elektronischen Signaturen rechtskräftig abgeschlossen werden können.

Mit den Gesetzesänderungen verfolgt der Bundesrat das Ziel, das Bundespersonalrecht an die modernen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen. Die geplanten Änderungen tragen den Bedürfnissen der heutigen und künftigen Arbeitswelt Rechnung.


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