Elektronisches Patientendossier: Übergangsfinanzierung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft

Bern, 28.08.2024 - Das elektronische Patientendossier (EPD) soll weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision sichergestellt werden kann, haben Bundesrat und Parlament entschieden, die EPD-Anbieter mit befristeten Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, dass diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt.

Das elektronische Patientendossier spielt in einer zeitgemässen Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle. Mit dem EPD steht den Patientinnen und Patienten, der Ärzteschaft, den Pflegenden, Spitälern, Heimen und allen weiteren Gesundheitseinrichtungen eine einheitliche, vertrauenswürdige Plattform für den Austausch wichtiger Gesundheitsinformationen zur Verfügung. Alle behandlungsrelevanten Informationen sind an einem Ort digital verfügbar und können jederzeit von Zugriffsberechtigten abgerufen werden. Das verbessert die Qualität und die Sicherheit der medizinischen Behandlung. Um den Nutzen für die Patientinnen und Patienten und für die Gesundheitsfachpersonen weiter zu erhöhen, will der Bundesrat das EPD weiterentwickeln. Die dazu nötige umfassende Gesetzesrevision wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD parallel weiter voranzutreiben, hat der Bundesrat dem Parlament mit einer separaten Revision des EPD-Gesetzes eine Übergangsfinanzierung für die EPD-Anbieter vorgelegt. Das Parlament hat dieser im Frühling 2024 zugestimmt.

Übergangsfinanzierung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft
Für die EPD-Anbieter, die sogenannten Stammgemeinschaften, ist die Zeit bis zur Umsetzung der umfassenden Revision finanziell eine kritische Phase. Der Bund hat deshalb künftig die Möglichkeit, sie zeitlich befristet mit maximal 30 Franken pro eröffnetem EPD zu unterstützen. Die Finanzhilfen des Bundes sind an eine Beteiligung der Kantone im mindestens gleichen Umfang gebunden. Dem Bund stehen für die Unterstützung 30 Millionen Franken zur Verfügung.

Der Bundesrat hat die Vorlage zusammen mit dem Ausführungsrecht auf Anfang Oktober in Kraft gesetzt.

Eröffnungsprozess wird vereinfacht
Mit den nun in Kraft gesetzten Anpassungen der Gesetzesrevision wird zudem der Prozess für die Eröffnung eines EPD vereinfacht: Patientinnen und Patienten können die Einwilligung mit einem elektronischen Identifikationsmittel eines zertifizierten Herausgebers bestätigen. Eine handschriftliche oder digitale Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.

Umfassende Revision in einem zweiten Schritt
Die Vernehmlassung zur umfassenden Revision des EPD-Gesetzes wurde im Herbst 2023 abgeschlossen. Geplant ist, dass der Bundesrat im Herbst 2024 über das weitere Vorgehen zu dieser Revision entscheiden wird.


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