Internationale Kindsentführungen: Erfahrungsaustausch stärken

Bern, 28.08.2024 - Nach einer umfassenden Evaluation kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Bundesgesetz über internationale Kindsentführungen (BG-KKE) die Interessen des Kindes grundsätzlich angemessen berücksichtigt. Es ermöglicht zügige Verfahren und fördert einvernehmliche Lösungen. Das hält der Bundesrat in seinem Postulatsbericht vom 28. August 2024 fest. Verbesserungspotenzial gibt es hingegen bei der praktischen Anwendung des Gesetzes.

Die Schweiz ist seit 1984 Mitglied des Haager Kindsentführungsübereinkommens (HKÜ). Dieses verpflichtet die Staaten, Kinder, die von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen anderen Vertragsstaat entführt werden, wieder in ihr Heimatland zu bringen.

Das Verfahren zur Rückführung, wenn sich das Kind in der Schweiz befindet, wird im Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen (BG-KKE) geregelt.

Das Parlament hat den Bundesrat nun mit der Prüfung (Postulat 20.4448 Feri) beauftragt, ob das Gesetz die Interessen und das Wohl der Kinder in diesen Verfahren ausreichend berücksichtigt.

Nach einer umfassenden Evaluation kommt der Bundesrat in seinem Postulatsbericht vom 28. August 2024 zum Schluss, dass die Bestimmungen des geltenden BG-KKE den Interessen des Kindes grundsätzlich angemessen Rechnung tragen. Zu einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens hat namentlich der Entscheid geführt, dass grundsätzlich nur eine Behörde für das gesamte Verfahren zuständig ist. Für die Kinder ist dies entscheidend, weil damit ihre ungewisse Situation verkürzt wird. Ausserdem fördert das Gesetz Mediationen und eine einvernehmliche Lösung von Konflikten, was für das Kindeswohl zentral ist.

Erfahrungsaustausch fördern

Gestützt auf die Evaluation des BG-KKE sieht der Bundesrat hingegen Verbesserungspotential bei der praktischen Anwendung des Gesetzes. Insbesondere sollen während des ganzen Verfahrens die Perspektive und die individuelle Situation des Kindes stärker in den Fokus gerückt werden. Der Bundesrat hält in seinem Bericht namentlich fest, dass das Kind auch vor und nach dem Gerichtsverfahren von einer professionellen Vertretung unterstützt werden muss.  

Dazu will das BJ als Zentralbehörde bei internationalen Kindsentführung den bereits bestehenden Austausch zwischen den Behörden intensivieren. Die entsprechenden Arbeiten dazu haben bereits begonnen. Insbesondere sollen die involvierten Behörden und Fachpersonen ihre Erfahrungen und die bewährten Praktiken miteinander teilen und sich ihr Wissen gegenseitig zur Verfügung stellen.


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